Externenzulassung gemäß § 45 (2) BBiG
Anmeldung zur Abschlussprüfung
Die Anmeldung zu einem bestimmten Prüfungstermin ist erst verbindlich, wenn Sie von der IHK zu Lübeck die Zulassungsbestätigung erhalten haben. Die Einladungen zur schriftlichen und praktischen Prüfung senden wir Ihnen frühestens vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin mit gesonderter Post zu.
Hier können Sie die bundeseinheitlichen Prüfungstermine einsehen.
Gemäß der Gebührenordnung der IHK zu Lübeck fällt für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzung eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro an. Die Prüfungsgebühr ist abhängig vom Ausbildungsberuf und beträgt 250,00 Euro beziehungsweise 350,00 Euro. Je nach Ausbildungsberuf können zusätzlich Materialkosten in variabler Höhe (gastronomische Ausbildungsberufe, Hauswirtschaft) anfallen.