Personenbeförderungsgesetz
Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer
Prüfungsanmeldung
Die Prüfungsanmeldung erfolgt online oder schriftlich bei der Industrie- und Handelskammer. Die vorgenannten IHKs sind zuständig für Bewerber, die ihren ständigen Wohnsitz im Bezirk der oben genannten Industrie- und Handelskammern haben. Die Einladung zur Prüfung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Die Prüfungsgebühr beträgt nach der Gebührenordnung der jeweiligen IHK einheitlich 130 Euro. Der Betrag ist vor Beginn der Prüfung auf eines der Konten der prüfenden IHK zu überweisen oder vor Ort zu entrichten. Falls der Termin nicht wahrgenommen werden kann, ist die IHK zu benachrichtigen. Die Prüfungsgebühr ist auch dann fällig, wenn trotz Anmeldung nicht an der Prüfung teilgenommen werden kann oder im Verlauf der Prüfung von dieser zurück getreten wird.
Prüfungsaufbau
Kommen die vorgenannten Befreiungen und gleichwertigen Abschlussprüfungen nicht in Betracht, so ist der Eignungsnachweis durch Ablegen einer Prüfung bei der – in der Regel zuständigen – Industrie- und Handelskammer zu erbringen.
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilprüfungen und gegebenenfalls einem mündlichen Prüfungsteil. Sie umfasst die unten stehenden Sachgebiete, deren Kenntnisse für innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderungen erforderlich sind.
Die schriftlichen Teilprüfungen bestehen aus schriftlichen Fragen, die entweder Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl oder Fragen mit direkter Antwort oder eine Kombination beider Systeme umfassen, und aus schriftlichen Übungen/Fallstudien. Die Mindestdauer für jede schriftliche Teilprüfung beträgt für den Straßenpersonenverkehr, Bereich Taxi- und Mietwagen, zwei Stunden.
Es ist eine Gesamtpunktzahl zu bilden, die wie folgt auf die Prüfungsteile aufzuteilen ist:
- schriftliche Fragen: 40 Prozent
- schriftliche Übungen/Fallstudien: 35 Prozent
- mündliche Prüfung: 25 Prozent
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Bewerber mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht hat, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden.
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Bewerber bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl erzielt hat.
Prüfungsinhalte
Die Prüfung umfasst folgende Sachgebiete:
Sachgebiete, deren Kenntnis für innerstaatliche Beförderungen erforderlich ist
Berufsbezogenes Recht auf den Gebieten
- Personenbeförderungsrecht einschließlich der Tarifbildung im Taxen- und Mietwagenverkehr
- Straßenverkehrsrecht: Der Bewerber muss insbesondere die erforderlichen Qualifikationen des Fahrpersonals (Fahrerlaubnis, ärztliche Bescheinigungen, Befähigungszeugnisse) und die Vorschriften über die Kindersicherungspflicht kennen.
- Arbeitsrecht: Der Bewerber muss insbesondere das Arbeitszeitgesetz und die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr kennen.
- Sozialversicherungsrecht
- Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts
- Grundzüge des Steuerrechts: Der Bewerber muss insbesondere die Vorschriften für folgende Steuern kennen: die Umsatzsteuer auf Verkehrsleistungen, insbesondere die Ausstellung von Rechnungen und Quittungen; die Kraftfahrzeugsteuer; die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer.
Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes
- Zahlungsverkehr
- Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife)
- Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage eines Taxen- und Mietwagenunternehmens
- Buchführung: Der Bewerber muss insbesondere ein Kassenbuch führen können; Kenntnisse über die Ermittlung des Gewinns durch eine Einnahmen-Überschussrechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz haben.
- Versicherungswesen
Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung, insbesondere
- Zulassung und Betrieb von Fahrzeugen
- Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
- Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
- Bereitstellung der Fahrzeuge
- Fernsprech- und Funkverkehr
Straßenverkehrssicherheit
- Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
Sachgebiete, deren zusätzliche Kenntnis für grenzüberschreitende Beförderungen erforderlich ist, soweit solche Beförderungen im Bezirk des Prüfungsausschusses bedeutsam sind
- Berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht, das im Verkehr mit benachbarten Staaten gilt
- Pass- und zollrechtliche Vorschriften, die für den internationalen Taxi- und Mietwagenverkehr wichtig sind
- Beförderungsdokumente
Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an der Eignungsprüfung erfordert eine eingehende fachliche Vorbereitung. Anbieter von Vorbereitungslehrgängen sind Verbände, Berufsbildungszentren sowie freie Seminaranbieter. Wenngleich die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen den Prüfungsteilnehmern frei gestellt ist, ist diese zu empfehlen.
Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung, die über den Buchhandel sowie bei den jeweils aufgeführten Verlagen bezogen werden können, weisen wir unverbindlich und selbstverständlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit hin: