Personenbeförderungsgesetz

Fachkundeprüfung für den Omnibusverkehr

Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person eines Omnibusunternehmens fachlich geeignet sein muss. In der Regel wird diese fachliche Eignung durch eine Prüfung nachgewiesen.

Online-Anmeldung

Bei der Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) besteht für die Fachkundeprüfungen im Omnibusverkehr ein gemeinsamer Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein. Die Einladung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen.
Die Prüfungsgebühr beträgt nach der Gebührenverordnung der IHK Kiel zur Zeit 160 Euro. Falls der Termin nicht wahrgenommen werden kann, ist die IHK zu Kiel zu benachrichtigen.

Struktur der Prüfung

Die Prüfung besteht aus zwei jeweils zweistündigen schriftlichen und gegebenenfalls aus einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil. Die schriftlichen Teilprüfungen bestehen aus:
  1. schriftlichen Fragen als Kombination aus Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zu Auswahl und
  2. schriftlichen Übungen/Fallstudien

Bewertung der Prüfungsleistungen

Die Prüfungsleistungen werden in den einzelnen Prüfungsteilen mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktezahl teilt sich wie folgt auf die Prüfungsteile auf:
  • schriftliche Fragen: 40 Prozent
  • schriftliche Übungen/Fallstudien: 35 Prozent
  • mündliche Prüfung: 25 Prozent
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Andernfalls ist die Prüfung nicht bestanden. Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Bewerber bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht hat.

Prüfungssachgebiete

Die Prüfung umfasst folgende Sachgebiete:
Berufsbezogenes Recht
  • Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes
  • Verkehrs- und Betriebsdurchführung
  • Technische Normen und technischer Betrieb
  • Straßenverkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Grenzüberschreitender Verkehr