Internationale Fachkräftesicherung
Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0
Hier erhalten Sie eine grobe Übersicht zum novellierten Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG). Bitte beachten Sie, dass meistens eine Einzelfallbetrachtung notwendig ist und diese Übersicht lediglich zur Orientierung dient.
Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
Die wichtigsten Neuerungen
- Alt: Beschäftigung von Fachkräften nur in verwandten Berufen möglich
Neu: Beschäftigung in allen qualifizierten nicht-reglementierten Berufen (nur Fachkräfte mit in Deutschland anerkanntem Abschluss) - Alt: Einreise von Fachkräften mit in Deutschland anerkanntem Berufs- beziehungsweise Hochschulabschluss möglich
Neu: zusätzliche Möglichkeit der Einreise von Fachkräften mit ausländischem Berufs-/Hochschulabschluss und Berufserfahrung; kein förmliches Anerkennungsverfahren notwendig (nur bei nicht-reglementierten Berufen) - Alt: Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte aus dem Ausland nach vier Jahren möglich
Neu: nach drei Jahren möglich - Alt: Aufenthaltsmöglichkeit für Fachkräfte mit Teilanerkennung zur Qualifizierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens
Neu: Anerkennungspartnerschaft als neue zusätzliche Möglichkeit: gesamtes Anerkennungsverfahren kann in Deutschland eingeleitet und durchgeführt werden - Alt: bei Fachkräften keine Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit
Neu: Wegfall der Vorrangprüfung auch bei Auszubildenden - Alt: Einreise zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Möglichkeit der Probearbeit von maximal 10 Stunden/Woche und zur Ausbildungsplatzsuche ohne Möglichkeit der Probearbeit
Neu: Neuer Suchtitel: Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems mit Möglichkeit einer Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden/Woche und jeweils 14-tägigen Probebeschäftigungen - Neu: Weitere Erleichterungen des Zugangs für IKT-Fachkräfte mit Berufserfahrung, aber ohne Berufs-/Hochschulabschluss (IKT = Informations- und Kommunikationstechnologie)
- Neu: Mehr Möglichkeiten für Personen ohne Nachweis einer Qualifikation durch die Verstetigung der Westbalkan-Regelung mit Erhöhung des Kontingents und die neue kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung
Dieser Artikel gibt erste Impulse und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.