Internationale Fachkräftesicherung
Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen
Sie oder Ihr/e (zukünftige/r) Mitarbeiter/in haben Ihre Ausbildung im Ausland erworben und möchten diese in Deutschland anerkennen lassen?
Seit dem 1. April 2012 besteht auf Grundlage des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) der Rechtsanspruch, die Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungen mit einem entsprechenden deutschen Beruf feststellen zu lassen. Ein Anerkennungsverfahren erhöht die Chancen am Arbeitsmarkt, denn es ermöglicht ausländischen Fachkräften, ihre Berufsabschlüsse transparent zu präsentieren. Darüber hinaus können auch Arbeitgeber anhand eines Anerkennungsbescheides ausländische Berufsqualifikationen einschätzen.
Ihre IHK-Anerkennungsberater unterstützen den Prozess der Bewertung bzw. Anerkennung des ausländischen Abschlusses in IHK-Berufen und freuen sich über Ihren Anruf.
Auch nach Erhalt eines Bescheides über eine teilweise Gleichwertigkeit erstellen wir die Anpassungsqualifizierung.
Auch nach Erhalt eines Bescheides über eine teilweise Gleichwertigkeit erstellen wir die Anpassungsqualifizierung.
Voraussetzungen
Ein Anerkennungsverfahren ist für im Ausland abgeschlossene, staatlich anerkannte Ausbildungsgänge möglich. Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Aufenthaltsstatus spielen keine Rolle, das heißt auch aus dem Ausland kann eine Gleichwertigkeitsfeststellung beantragt werden.
Welche Unterlagen werden für eine Anerkennung in einem IHK-Beruf benötigt?
Für eine Vorprüfung bei Ihrer IHK:
- Im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise
- Informationen zu Inhalten der Ausbildung (insbesondere Jahreszeugnisse und Rahmenlehrplan, Abschlusszeugnis mit Fächerliste)
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse und/oder Arbeitsbücher)
- Sonstige einschlägige Befähigungsnachweise (Weiterbildungen etc.)
- Aktueller Lebenslauf
Bitte senden Sie die benötigten Unterlagen vorab per E-Mail an Ihre IHK. So können wir bereits vor einer eventuellen deutschen Übersetzung prüfen, inwiefern Ihre Ausbildung für eine Anerkennung bei der IHK FOSA geeignet ist.
Antrag stellen
Nachdem Sie mit Ihrer/Ihrem IHK-Anerkennungsberater/in gesprochen haben, stellen Sie bitte Ihren Antrag direkt bei der IHK FOSA in Nürnberg. Als Zusammenschluss von 76 Industrie- und Handelskammern übernimmt sie zentral und bundesweit die Durchführung der Anerkennungsverfahren. Zuständig für Aus- oder Fortbildungsabschlüsse aus dem IHK-Bereich, die mit einem ausländischen Bildungsabschluss verglichen werden, leistet die IHK FOSA damit einen Beitrag deutscher Industrie- und Handelskammern zur Fachkräftesicherung.
Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der IHK FOSA. Im Downloadbereich finden sie folgende Unterlagen:
- das Antragsformular,
- eine Hilfe zum Ausfüllen des Antrags
- eine Übersicht notwendiger Unterlagen
Nach Eingang des Antrags bestätigt die IHK FOSA innerhalb von vier Wochen den Erhalt und sendet auch den Gebührenbescheid zu. Fehlen noch Unterlagen und Informationen, werden diese vom Antragstellenden nachgefordert.
Der Antrag ist postalisch zu richten an:
IHK FOSA
Ulmenstraße 52g
90443 Nürnberg
Ulmenstraße 52g
90443 Nürnberg
(Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.)
Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen und die Gebühr bezahlt ist, nimmt die IHK FOSA einen detaillierten Vergleich der ausländischen Berufsqualifikation mit der aktuellen Ausbildungsordnung des entsprechenden deutschen Berufes vor. Dabei werden die Kriterien Dauer und Inhalt der Ausbildung untersucht. Das Anerkennungsverfahren ist dann in der Regel innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten abzuschließen.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Sie haben Ihre Fachkraft aus einem Drittstaat bereits gefunden und möchten, dass diese so schnell wie möglich bei Ihnen im Unternehmen startet? Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Gewinnung internationaler Fach- und Arbeitskräfte.