IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Informationen zur IHK-Mitgliedschaft | IHK-Beitrag
Gesetzliche IHK-Mitgliedschaft
Mitglieder einer IHK sind gesetzlich alle Gewerbetreibende, die zur Gewerbesteuer veranlagt werden und nicht ausschließlich dem Handwerk, den freien Berufen (sofern eine Eintragung im Handelsregister besteht) oder der Landwirtschaft zuzuordnen sind.
Industrie- und Handelskammern beraten den Staat und vertreten das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder. Da hierfür keine individuellen Rechnungen erstellt werden können, finanzieren die IHK-Mitglieder diese Aufgaben durch gesetzlich geregelte Beiträge.
Beitragshöhe
Über die Höhe der Beiträge entscheiden die von Ihnen gewählten Unternehmerinnen und Unternehmer in der Vollversammlung.
Sie entrichten demnach einen Grundbeitrag nach Maßgabe Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Betriebsgröße. Der Grundbeitrag ist ein Fixbetrag, der in Stufen entsprechend der Gesellschaftsform und der Beschäftigtenzahl anfällt. Je nach Höhe des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb kommt eine Umlage hinzu.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten bei der Berechnung der Umlage einen Freibetrag von 15.340 Euro. Die Umlage wird prozentual aus dem Gewerbeertrag bzw. dem Gewinn aus Gewerbebetrieb errechnet und beträgt derzeit 0,20 Prozent.
Der Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb wird der IHK direkt vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Auf dieser Basis ermittelt die IHK die Beitragshöhe und versendet jährlich einen individuellen Beitragsbescheid.
Soweit ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb des Bemessungsjahres nicht bekannt ist, erfolgt eine vorläufige Veranlagung.
Alle anderen Leistungen werden unmittelbar in Rechnung gestellt.
Beitragsberechnung für im Handelsregister eingetragene Unternehmen:
Ertrag/Gewinn | Grundbeitrag |
0 Euro (oder Verlust) | 260 Euro |
größer 120 000 Euro | 520 Euro |
Mitarbeiterzahl bis 199 | 260 Euro |
ab 200 | 1.820 Euro |
500 | 3.640 Euro |
1.000 | 7.280 Euro |
Beitragsberechnung für Personen und Personengesellschaften, die nicht im Handelsregister eingetragen sind:
Ertrag/Gewinn von mehr als | Beitrag |
5.200 Euro | 65 Euro |
24.500 Euro | 130 Euro |
60.000 Euro | 260 Euro |
Beitragsbefreiung bei Neugründung für nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen:
Als nicht im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen sind Sie in den ersten beiden Jahren vom Grundbeitrag und von der Umlage sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn Ihr Ertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 Euro jährlich nicht übersteigt. Weiterhin dürfen Sie für eine Befreiung in den letzten fünf Jahren vor Betriebseröffnung keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielt haben, sowie in dieser Zeit weder mittelbar noch unmittelbar an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) zu mehr als zehn Prozent beteiligt gewesen sein.
Als nicht im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen sind Sie in den ersten beiden Jahren vom Grundbeitrag und von der Umlage sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn Ihr Ertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 Euro jährlich nicht übersteigt. Weiterhin dürfen Sie für eine Befreiung in den letzten fünf Jahren vor Betriebseröffnung keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielt haben, sowie in dieser Zeit weder mittelbar noch unmittelbar an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) zu mehr als zehn Prozent beteiligt gewesen sein.
Komplementärgesellschaften
Kapitalgesellschaften, deren gewerbliche Tätigkeit ausschließlich in der Haftungsübernahme für eine ebenfalls der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg zugehörige Personenhandelsgesellschaft besteht, wird auf Antrag der zu veranlagende Grundbeitrag um 25 % (195 Euro) ermäßigt.
Alle Rechtsgrundlagen, die aktuelle Wirtschaftssatzung und den Jahresabschluss finden Sie hier
Betriebsausgabe
Sie können den IHK-Beitrag als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.
Unternehmensdaten
Die IHK erfasst und speichert Ihre Unternehmensdaten. Diese Angaben unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz. Name, Firma, Anschrift und Wirtschaftszweig dürfen zur Förderung von Geschäftsabschlüssen und zu anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken an nichtöffentliche Stellen übermittelt werden (§ 9 Abs. 4 IHKG).
Die übrigen Daten wie Betriebsgrößenklasse, angebotene Waren und Dienstleistungen dürfen zum genannten Zweck nur übermittelt werden, wenn Sie dem nicht widersprechen.