Nr. 3773756

IHK-Rechtsgrundlagen/Finanzen

Die IHK ist als Köperschaft des öffentlichen Rechts dem öffentlichen Haushaltsrecht verpflichtet. Sie finanziert sich durch die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen sowie Gebühren und Entgelte für ihre Leistungen.
Die IHK hat jährlich einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der sich in einen Erfolgsplan (Gewinn- und Verlustrechnung, GuV) und einen Finanzplan (Cash-Flow) gliedert.

Die Planung erfolgt nach den Grundsätzen zweckmäßiger und auf Sparsamkeit bedachter Finanzwirtschaft. Der Wirtschaftsplan wird von der Vollversammlung beschlossen. Die Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung der IHK wird jährlich durch die unabhängige Rechnungsprüfungsstelle für die IHKs geprüft. Präsident und Hauptgeschäftsführer müssen für jedes Rechnungsjahr der Vollversammlung Rechnung legen und um ihre Entlastung nachsuchen.

Für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen und Einrichtungen oder für besondere Tätigkeiten erhebt die IHK, soweit nicht besondere gesetzliche Bestimmungen bestehen, Gebühren nach dem Gebührentarif. Der Gebührentarif ist Bestandteil der Gebührenordnung.

Jährlich neu entscheidet die IHK-Vollversammlung als oberstes Beschlussgremium über den Wirtschaftsplan und für den Beitragsbereich über die Höhe der Grundbeiträge und des Umlagen-Hebesatzes. Dieser Beschluss, die Wirtschaftssatzung, wird am Jahresbeginn in der IHK-Zeitschrift „Wirtschaft im Südwesten“ veröffentlicht.
Wolf-Dieter Bauer
Geschäftsbereich: Recht und Steuern |
Bildung und Prüfung
Position: Geschäftsbereichsleiter