IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Die 5 Phasen der Förderung

Webgrafik-Innovationsförderung

Phase 1 – Recherche Förderprogramm

Wie finde ich das richtige Förderprogramm?

Definieren Sie zuerst Ihr Vorhaben bzw. Ihr Projekt. Folgende Fragen helfen dabei, das richtige Programm ins Visier zu nehmen:
  • Betreiben Sie Grundlagenforschung?
  • Setzen Sie den Fokus auf Angewandte Forschung?
  • Ist Ihr Projekt eine experimentelle Entwicklung ?
  • Benötigen Sie eine Beratung?
  • Vergeben Sie einen Auftrag an einen externen Dienstleister?
Einzelprojekt: Sie entwickeln oder forschen im eigenen Unternehmen?
Kooperationsprojekt: Sie entwickeln oder forschen gemeinsam mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen?
Tipp: Eine gute Recherchehilfe zu Förderprogrammen bietet die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums. Sie können mit diesem Tool verschiedene Förderkriterien kombinieren und auch zu individuellen Suchbegriffen recherchieren.

Phase 2 – Vorbereitung Antrag

Richtlinie lesen

Die Richtlinie gibt genaue Informationen zum Förderumfang und zum Bewilligungsprozess.
Auf den Internetseiten des jeweiligen Förderprogrammes und in den Richtlinien finden Sie Informationen zur Antragstellung.
Gut zu wissen: Beachten Sie, dass Förderanträge in der Regel vor dem Beginn eines Vorhabens gestellt werden müssen!
Tipp: Nutzen Sie die Richtlinie, um Ihr Projekt auf die Förderfähigkeit zu überprüfen, aber auch um Ihren Antrag möglichst treffsicher auf die Programminhalte auszurichten.

Musterantrag herunterladen

Auf den Webseiten der Förderprogramme finden Sie oft einen Musterantrag. Dieser zeigt anhand eines Standard-Beispiels, wie der Antrag auszufüllen ist.
Tipp: Nutzen Sie den Musterantrag in der Vorbereitung, damit Sie bei Ihrer eigenen Online-Antragstellung alle wichtigen Zahlen und Angaben nacheinander eintragen können.
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg auf!
Im Gespräch können Sie Details zu Ihrem Projekt diskutieren und Feinheiten für Ihren Antrag herausarbeiten.
Nutzen Sie die Richtlinie und den Kontakt zur IHK, um Ihr Projekt auf die Förderfähigkeit zu überprüfen, aber auch um Ihren Antrag möglichst treffsicher auf die Programminhalte auszurichten.

Phase 3 – Antragstellung

Die Anträge werden in der Regel elektronisch gestellt.
Gut zu wissen: Oft müssen die Anträge zusätzlich ausgedruckt, unterzeichnet und postalisch an die Bewilligungsstelle gesendet werden!

Ein- und zweistufige Anträge

Prinzipiell wird zwischen einstufigen und zweistufigen Antragsverfahren unterschieden.
Das einstufige Antragsverfahren wird in der Regel für Programme mit kleineren Budgets genutzt. Die Antragsstellung ist einfach, die Entscheidungszeiträume sind vergleichsweise kurz.
Beim zweistufige Antragsverfahren, das vielfach für "größere" Förderprogramme genutzt wird, ist im ersten Schritt das Einreichen einer Projektskizze erforderlich. Anhand dieser kurzen Beschreibung entscheidet der Projektträger, ob Ihr Projekt förderfähig ist. Anschließend erst kann der eigentliche Förderantrag gestellt werden.

Projektbeschreibung

Beschreiben Sie Ihr Projekt kurz und prägnant. Nutzen Sie die Richtlinie, um Ihr Projekt möglichst treffsicher auf die Programminhalte auszurichten.
Neben der Beschreibung des Projekts werden im Antrag auch Informationen zum Unternehmen abgefragt.
Nach Antragseingang erhalten Sie eine Bestätigung des Projektträgers. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt um ggf. einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.
Sobald Sie den Förderantrag gestellt haben beginnt die Antragsbearbeitung durch den Projektträger. Diese kann aus unserer Erfahrung zwei bis sechs Monate dauern, teilweise noch länger - insbesondere dann, wenn es viele Rückfragen vom Projektträger gibt oder diese Rückfragen beim Antragsteller untergehen.
Anschließend erhalten Sie eine Förderabsage oder eine Förderzusage, den sogenannten Zuwendungsbescheid.
Gut zu wissen: Beachten Sie unbedingt die Nebenbestimmungen, die Sie mit dem Zuwendungsbescheid erhalten!

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ermöglicht Ihnen, auf eigenes Risiko - sprich: "förderunschädlich" - das Projekt zu beginnen.
Gut zu wissen: ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist kein Garant, die Förderung zu erhalten.
Dieser Weg hilft Ihnen, falls Sie nicht zwingend auf die Förderung angewiesen sind oder der Zeitfaktor entscheidender ist, als die Förderzusage.
Sobald Sie den Förderantrag gestellt haben beginnt die Antragsbearbeitung durch den Projektträger. Diese kann aus unserer Erfahrung zwei bis sechs Monate dauern, teilweise noch länger - insbesondere dann, wenn es viele Rückfragen vom Projektträger gibt oder diese Rückfragen beim Antragsteller untergehen.
Nachdem Sie Ihren Förderantrag eingereicht haben, können Sie den "vorzeitigen Maßnahmenbeginn" beim Projektträger beantragen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit dem Projekträger auf.
Die Antragsbearbeitung läuft im Hintergrund weiter.
Gut zu wissen: Ihr Antrag kann noch immer bewilligt oder abgelehnt werden.
Tipp: Vereinbaren Sie diesen vorzeitigen Maßnahmenbeginn immer schriftlich, um bei späteren Rückfragen auf der sicheren Seite zu sein.

Phase 4 – Durchführung

Bleiben Sie mit dem Projektträger in Kontakt! Informieren Sie insbesondere, wenn
  • sich der Projektstart verzögert
  • der Zeitplan nicht eingehalten werden kann
  • sich der Kostenrahmen ändert, wenn Kosten also höher oder niedriger als geplant sind
  • sich die Zuordnung der Kostenkategorien (z.B. Personal / Technik / Entwicklung / Marketing / ...) ändert; dies ist besonders bei "großen" Programmen wie ZIM relevant
  • das Projekt abgebrochen wird
  • das Projekt nicht begonnen wird

Phase 5 – Zuschuss abrufen und Nachbearbeitung

Die Auszahlung der Zuschüsse der Innovationsförderprogramme von Bund und Ländern erfolgt nach Abschluss des gesamten Projektes. Eine Teilauszahlung ist in der Regel nicht möglich (anders bei EU-Projekten).
Zur Auszahlung muss der Verwendungsnachweis eingereicht werden.
Gut zu wissen: der Verwendungsnachweis ist zwingend notwendig. Nur Rechnungen einzureichen genügt nicht.
Oft ist ein einfacher Nachweis bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis ausreichend.
Andere Förderprogramme verlangen, dass Originalbelege mit Zahlungsnachweis eingereicht werden.
Beachte Sie die Fristen, innerhalb derer der Verwendungsnachweis eingereicht werden muss. Diese Fristen sind NICHT programmeinheitlich.
Darüber hinaus sind Aufbewahrungsfristen einzuhalten, die in jeder Richtlinie festgelegt sind.