Zuschussprogramm
Innovationsgutscheine des Bundes (go-innovativ)
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit weniger als 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und höchstens 20 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt die Inanspruchnahme externer Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen in zwei Leistungsstufen:
LS1
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Potenzialanalyse
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LS2
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Realisierungskonzept und/ oder Projektmanagement
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Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form von Gutscheinen für Leistungen autorisierten Beratungsunternehmen. Mit den Beratungsunternehmen wird ein Beratungsvertrag über eine vereinbarte Leistung geschlossen. Nach vertragsgemäß erbrachter Leistung bestätigt das Beratungsunternehmen den Wert des Gutscheins und akzeptiert ihn als anteiliges Zahlungsmittel. Der restliche Betrag ist als Eigenanteil vom beratenen Unternehmen an das Beratungsunternehmen zu zahlen, zuzüglich der Umsatzsteuer auf die gesamte erbrachte Leistung.
Wie sind die Konditionen?
Leistungen dürfen ausschließlich durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden. Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 € je Tagewerk (TW) förderfähig. Die Förderquote beträgt 50%. Gefördert wird entsprechend den folgenden Konditionen:
Potenzialanalyse
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max. 10 TW, max. Zuschuss 5.500 €
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Realisierungskonzept
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max. 25 TW, max. Zuschuss 13.750 €
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Projektmanagement
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max. 15 TW, max. Zuschuss 8.250 €
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Ein Unternehmen kann pro Kalenderjahr mit maximal 20.000 € bezuschusst werden. Dazu kann es bis zu fünf Innovationsgutscheine verwenden.
Wo stellt man den Antrag?
Einen BMWi-Innovationsgutschein können Sie direkt bei einem autorisierten Beratungsunternehmen einlösen.
Wann stellt man den Antrag?
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens bei einem autorisierten Beratungsunternehmen gestellt werden.
Was ist sonst noch zu beachten?
Ein Innovationsgutschein muss nach Erhalt innerhalb von zwei Monaten bei einem autorisierten Beratungsunternehmen eingereicht werden. Die Laufzeit des Vertrages sollte dem Umfang der Leistungsstufe angemessen sein. Die Potenzialanalyse soll eine Dauer von drei Monaten und die Vertiefungsberatung die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten.
Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?
- IHK-Innovationsberatung: Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung.
- Weiterführende Informationen finden Sie online auf der Website von go-innovativ.