ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (ERP: European Recovery Programme) ermöglicht innovativen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmern und Freiberuflern im Inland eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland.

Aktuelles

- Den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit mit Haftungsfreistellung können Sie ab sofort nicht mehr beantragen. Anträge für die Variante ohne Haftungsfreistellung sind aber weiterhin möglich.
Gefördert wird die Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen und Verfahren – beispielsweise die Vernetzung der Produktionssysteme unter dem Stichwort Industrie 4.0.
Auch Maßnahmen zur Ausrichtung der Unternehmensstrategie beziehungsweise Unternehmensorganisation auf die Digitalisierung können begleitet werden. Darüber hinaus werden Innovationsvorhaben finanziert, bei denen Unternehmen neue oder substantiell verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
    • mit Sitz in Deutschland
    • mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
  • Einzelunternehmer oder Freiberufler
    • in Deutschland
    • im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
  • Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro
    (vertiefende Informationen finden Sie im Merkblatt "Definition für kleine und mittlere Unternehmen”)
  • Gefördert werden größere mittelständische Unternehmen, deren Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet.
Zur Ermittlung des Gruppenumsatzes werden der Umsatz des Antragstellers und die Umsätze der mit ihm verbundenen Unternehmen in voller Höhe addiert. Innenumsätze können herausgerechnet werden.

Als verbundene Unternehmen gelten
  • Unternehmen, an denen der Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt ist,
  • Unternehmen, die am Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt sind,
  • alle Unternehmen, die in einem formellen Konzernverhältnis stehen.
Nicht gefördert werden:
Antragsteller, in deren Gesellschafterkreis mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50% am Antragsteller beteiligt sind.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Investitionen und Betriebsmittel im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben.
Investitionen und Betriebsmittel
Gefördert wird der Investitions- und Betriebsmittelbedarf:
  • Im Zusammenhang mit einem Innovationsvorhaben zur Neuentwicklung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen die neu für das Unternehmen sind
  • Im Zusammenhang mit einem Digitalisierungsvorhaben
  • Innovativer Unternehmen
Exemplarisch zu nennen sind hierbei
  • die Vernetzung von ERP- und Produktions­systemen für die Produktion von Morgen,
  • die Entwicklung und Implemen­tierung eines IT- und/oder Daten­sicherheits­konzepts, um Unternehmens­daten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren oder
  • Digitale Plattformen, Apps und digitale Vetriebs­kanäle zum Aufbau digitaler Plattform­konzepte und des elektronischen Handels.
Eine detaillierte Übersicht über förderfähige Vorhaben beziehungsweise Unternehmen entnehmen Sie bitte der Anlage "ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit – Förderfähige Maßnahmen"
Der für eine Förderung erforderliche Innovationsgrad ist hierbei im Vergleich zu Zuschussförderungen geringer, insbesondere muss bei Innovationsvorheben in der Regel lediglich Neuheit für das antragstellende Unternehmen (nicht z.B. gegenüber dem Stand der Technik) bzw. bei Digitalisierungsvorhaben lediglich ein Digitalisierungsfortschritt für das antragstellende Unternehmen gegeben sein.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens. Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der Finanzierungsrahmen beträgt
  • mindestens 25.000€ pro Vorhaben
  • maximal 25 Millionen Euro pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben. Es sind jedoch mehrere Vorhaben pro Antrag möglich.
  • maximal 7,5 Millionen Euro pro Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen.

Wie sind die Konditionen?

Laufzeit und Zinsbindung
Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren zur Verfügung
  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 7 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.
Zinssatz
  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt. Die aktuellen Zinssätze der KfW aufgeschlüsselt nach Preisklassen können Sie online auf der Website der KfW einsehen.
  • Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten vom Finanzierungspartner festgelegt.
Bereitstellung
  • Die Auszahlung erfolgt zu 100% des zugesagten Betrags.
  • Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. Diese kann im Einzelfall verlängert werden.
Verzichten Sie auf einen noch nicht abgerufenen Kredit, kann die KfW für dasselbe Vorhaben frühestens nach 6 Monaten einen neuen Kredit zusagen. Eine Antragstellung ist ohne Sperrfrist möglich, wenn das Vorhaben neu oder in wesentlichen Teilen verändert ist.
Tilgung
Während der tilgungsfreien Jahre zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge.
Danach wird der Kredit
  • vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt.
Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden.

Wo stellt man den Antrag?

Das Antragsverfahren wird von der Hausbank abgewickelt. Förderanträge sind deshalb direkt bei der Hausbank zu stellen. Die Hausbank leitet den Antrag dann gegebenenfalls an die KfW weiter. Das Unternehmen muss bei der Antragstellung eine Projektbeschreibung mit einreichen. In der Projektbeschreibung muss der innovative Charakter des Vorhabens deutlich werden.
Mit dem KfW-Förderassistenten können Sie Ihren Antrag schon jetzt vorbereiten – damit das folgende Bankgespräch schneller zum Ziel führt.

Wann stellt man den Antrag?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?
  • IHK-Innovationsberatung: Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung.
  • Weiterführende Informationen finden Sie online auf der Website der KfW.