Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU

Immer mehr mittelständische Unternehmen erkennen: Die Digitalisierung eröffnet neue wirtschaftliche Chancen. Zudem ermöglichen digitale Technologien neue Geschäftsmodelle, intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse, eine effektivere Kundengewinnung und eine bessere Vernetzung, zum Beispiel mit Lieferanten. Digitale Kompetenzen und digital geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind deshalb ein entscheidender Faktor für wirtschaftlichen Erfolg.

Aktuelles

-   am 22.02.2022 wurde eine aktualisierte Förderrichtlinie zum Fördeprogramm Digital Jetzt veröffentlicht. Das Förderprogramm “Digital Jetzt” läuft bis Ende 2023.

-   Laut Projektträger das Förderportal für “Digital Jetzt” für neue Registrierungen dauerhaft geöffnet. Bereits bestehende Registrierungen behalten ihre Gültigkeit.

-   für das Förderprogramm können Anträge ab sofort online über das eigens entwickelte Online-Antragstool gestellt werden

Wer wird gefördert?

Gefördert werden mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksunternehmen, angehörige der Freien Berufe, mit jeweils zwischen 3 und 499 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Außerdem müssen die Unternehmen:
  • Eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen werden.
  • Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
  • Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.
Nicht antragsberechtigt / förderfähig  sind:
  • Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
  • gemeinnützige Unternehmen, sowie Vereine und Stiftungen
  • Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen
  • Unternehmen in Gründung (Rechtsform)
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Was wird gefördert?

Das Programm enthält zwei Fördermodule.
Gegenstand der Förderung ist, wahlweise und modular aufgebaut:
Modul Gegenstand der Förderung
Digitale Technologien
Investitionen in Soft- und Hardware, inbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens (z.B. Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Bid Date, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz
Qualifizierung von Mitarbeitenden
Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Baiskompetenzen
  • Die Module können kumulativ oder alternativ in Anspruch genommen werden.
  • Im Falle der kumulativen Inanspruchnahme bedarf es nicht zwingend eines direkten inhaltlichen Zusammenhangs zwischen der beantragten Investition in Technologien und der Qualifizierungsmaßnahme.
  • Die Investitionen sind förderfähig, wenn ein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben un den Förderzielen von “Digital Jetzt” besteht. Die Investitionen müssen demnach mit neuen Funktionen beziehungsweise grundlegenden Verbesserungen (“Potenzialhebung”) mit Blick auf die bestehende Ausgangssituation der Digitalisierung im Unternehmen verbunden sein.
nicht förderfähig sind
  • Standardhard bzw. -software, die nicht direkt im Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen stehen
  • Ersatz- oder Routine-Investitionen z.B. zusätzliche Computer für eine wachsende Mitarbeiterzahl oder Erneuerung einer Software ohne grundlegende neue Funktionen
  • Erstmalige Grundausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnologie, so auch die Einrichtung von Homeoffice Arbeitsplätzen
  • Investitionsmaßnahmen, die im Rahmen anderer Förderprogramme der EU, des Bundes oder der Lädner bereits gefördert werden
  • Zusatzausgaben wie z.B. Personal-, Vewaltungs- und Reiseausgaben des antragsytellenden Unternehmens
  • Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans (kann aber über das Förderprogramm go-digital gefördert werden)
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Wie wird gefördert?

  • Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss.
  • Die Unternehmen haben maximal 12 Monate  ab Projektbeginn Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen.
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung.
  • Im Modul Digitale Technologien sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module Digitale Technologien und Qualifizierung von Mitarbeitenden beträgt die minimale Fördersumme 17.000 €, in Modul Qualifizierung von Mitarbeitenden liegt diese bei 3.000 €.
  • Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 € pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 € pro Unternehmen betragen.
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Wie sind die Konditionen?

Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Der Eigenanteil, den das Unternehmen selbst zur geplanten Digitalisierungsinvestition beisteuern muss, kann über Kredit- und Beteiligungsprogramme gefördert werden.  Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt:
Förderquote für Anträge ab 1. Januar 2022
Unternehmensgröße Zuwendung
Bis 50 Mitarbeiter (VZÄ)
bis zu 40% der zuwendungsfähigen Kosten,
max. Zuschuss 50.000 €*/100.000 €**
Bis 250 Mitarbeiter (VZÄ)
bis zu 35% der zuwendungsfähigen Kosten,
max. Zuschuss 50.000 €*/100.000 €**
Bis 499 Mitarbeiter (VZÄ)
bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten,
max. Zuschuss 50.000 €*/100.000 €**
* für Einzelunternehmen
** für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken

Bonusförderquoten:
(können auch kumuliert werden)
Bonus Bemerkung
+5%
Gleichzeitige Investition mehrerer Unternehmen innerhalb eines Wertschöpfungsnetzwerks/kette
+5%
Investition und Qualifizierung mit Schwerpunkt IT-Sicherheit und Datenschutz
+10%
Investitionen in strukturschwache Regionen
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Wie stellt man den Antrag?

Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein eines Digitalisierungsplans, De Minimis Erklärung, und Beispielangebote der Investitionen.
Im Digitalisierungsplan ist folgendes zu beschreiben:
  • Erläuterung des Investitionsvorhabens
  • Erläuterung Status quo der Digitalisierung im Unternehmen
  • Beschreibung der zu erreichenden Ziele des Investitionsvorhabens, insbesondere die langfristigen technischen und wirtschaftlichen Effekte sowie die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Digitalisierungsgrad im Unternehmen
Die Beurteilung der Förderfähigkeit der Investitionen erfolgt somit immer unter Berücksichtigung der Ausgangslage des antragstellenden Unternehmens un der Zielstellung des Vorhabens.
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Wann und Wo stellt man den Antrag?

Der Förderantrag wird unter online unter folgendem Link direkt beim Projektträger DLR gestellt: https://www.digitaljetzt-portal.de/
ACHTUNG: Sie dürfen mit Ihrem Digitalisierungsvorhaben erst starten wenn Ihnen die Bewilligung Ihres Förderantrags vorliegt. Sonst bekommen Sie keine Förderung!
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Wie erfolgt die Vergabe?


  • Die verfügbaren Kontingente für die Antragstellung werden monatlich im Rahmen eines Zuweisungsverfahrens (softwaregestütztes Losverfahren) bestimmt. Unter allen registrierten Unternehmen werden am 01. des Monats bis zur Erschöpfung der verfügbaren Haushaltsmittel Antragskontingente zugewiesen.
  • Die Ziehung erfolgt jeweils am 15. eines Monats. Die aktive Bestätigung, dass Sie am Losverfahren für das nächste monatliche Kontingent teilnehmen möchten, ist für jeden Ziehungszeitpunkt erneut notwendig.
  • Im Förderportal wird für jeden sich registrierenden transparent gemacht, wie viele Teilnehmenden am Zuweisungsverfahren für das monatliche Kontingent vorliegen und wie hoch die Zuweisungschancen sind.

Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?

  • IHK-Innovationsberatung: Die IHK unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung.
  • Weiterführende Informationen finden Sie hier
  • FAQ des Förderprogramms finden Sie hier.