Einwegkunststoffrichlinie (SUP-Richtlinie)
Einwegkunststoffrichtlinie und EU-Leitlinien
Die Europäische Kommission hat am 31.05.2021 die seit langem angekündigten Leitlinien veröffentlicht, die dazu dienen sollen, dass die ab 3. Juli 2021 geltenden Vorgaben zu Einwegplastikprodukten EU-weit einheitlich angewendet werden. Sie sind formal nichts rechtsverbindlich, aber eine wichtige Argumentationsgrundlage.
Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Meeresverschmutzung durch Einwegplastikprodukte und Fanggeräte zu reduzieren und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Produkten und Materialien zu fördern. Mehr als 80 Prozent des Meeresmülls besteht aus Kunststoffen.
Nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen ab 3. Juli 2021 folgende Einwegplastikprodukte:
Wattestäbchen, Besteck, Teller, Strohhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbchen sowie einige Produkte aus expandiertem Polystyrol (Becher und Lebensmittel- und Getränkebehälter) und alle Produkte aus oxoabbaubarem Kunststoff.
Für andere Kunststoffprodukte, wie z. B. Fischereigeräte, Einweg-Plastiktüten, Flaschen, Getränke- und Lebensmittelbehälter für den sofortigen Verzehr, Ver-packungen und Umhüllungen, Tabakfilter, Hygieneartikel und Feuchttücher, gelten andere Maßnahmen, wie Kennzeichnungspflicht, Anforderungen an das Produktdesign und Sensibilisierungskampagnen, um ihren Verbrauch zu verringern.
Die Leitlinien erläutern die wichtigsten Definitionen und Begriffe und wurden laut der EU im Rahmen umfangreicher Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und in Interaktion mit einer Vielzahl von Interessengruppen entwickelt.