Unterstützung des BAFA

Energiepreisbeihilfen starten

Die Unterstützung von Unternehmen mit sehr hohen Energiezahlungen läuft jetzt an. Anträge beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind seit dem 15.07.22 möglich (Link). Grundsätzlich wird ein Teil der Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022 bezuschusst, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Bedingung: Die Branche ist auf der KUEBLL-Liste und der Betrieb hat min. 3 % Energiekosten.
Der Antrag muss bis zum 30.09.2022 gestellt sein.
Die Grundförderung beträgt max. 30 % der gestiegenen Kosten bis zu einer Höhe von 2 Mio. Euro. Mehr erhalten Firmen, die zudem einen Betriebsverlust nachweisen und noch einmal mehr erhalten besonders energieintensive Branchen auf der EU-Liste des Temporary Crisis Framework.
Achtung:
  • Erdgas wird in den Fördermonaten Juli bis September (ursprünglich war Juni bis Sept. vorgesehen) nur bis zu 80 Prozent derjenigen Menge bezuschusst, die das Unternehmen im gleichen Vorjahreszeitraum verbraucht hat.
  • Erste Abschlagszahlung i. H. v. 80 % ist innerhalb von wenigen Wochen nach Antragstellung - auch für erst zukünftig erwartete Kosten - möglich.
neu gegenüber dem bisherigen Entwurf ist
  • im Unternehmensverbund können mehrere Unternehmen Anträge stellen, allerdings gilt die maximale Förderungssumme für den ganzen Unternehmensverbund,
  • die Konzernmutter selbst muss kein negatives EBITDA für die höheren Förderungsstufen aufweisen.
Das Zuschussprogramm ergänzt die seit Ende April bzw. Anfang Mai laufenden KfW-Kredite, Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme und seit dem 17. Juni 2022 Margining-Absicherungen. Es hat ein Volumen von 5 Mrd. Euro.
Nebenstehend finden Sie die KUEBLL-Liste (siehe Anhang S. 80), die Förderrichtlinie sowie ein BAFA-Merkblatt zum Programm.