BAFA-Förderung

Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen

Mit einem Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen födert das BAFA den Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik, welche dem modernsten Stand der Technik entsprechen.
Im Teil stationäre Kälte- und Klimaanlagen werden u.a. folgende Maßnahmen gefördert:
  • Flüssigkeitskühlsätze und, Direktverdampfungsanlagen sowie Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme;
  • Kälteanlagen im Lebensmitteleinzelhandel einschl. Kühlmöbel wobei stecker-fertige Kühlmöbel bis maximal 10 laufende Meter gefördert werden;
  • Ab- und Adsorptionsanlagen (ohne Komponenten und Systeme für den Freikühlbetrieb);
  • Kälteerzeuger mit indirekter Verdunstungskühlung bzw. mit adiabatischer Kühlung in Rückkühlern;
  • Kombinationen aus Sorptions- und Kompressionsanlagen (mit jeweils getrennten Förderanträgen);
  • Komponenten und Systeme wie Tiefkühl-Stufen, Luftkühler, Rückkühler, thermische Speicher sowie Rohrleitungen von Kühlsolekreisläufen;
  • Komponenten für Wärmepumpenbetrieb, Komponenten zur Abwärmenutzung der Kälteanlage (Integration der Wärmerückgewinnung) und Komponenten für den Freikühlbetrieb;
  • Ausführungsplanung bei Flüssigkeitskühlsätzen und Sorptionskältemaschinen;
  • Einbindung von Regenerativenergieanlagen.
Antragsberechtigt für stationäre Anlagen sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen, unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht. Der Antragsteller ist entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, auf dem sich die Anlage befindet, oder ein vom Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks beauftragter Contractor.
Stand: Janaur 2021