Begutachtung Ihres Antrags
Tragfähigkeitsprüfung
Wie stehen die Chancen, dass Ihr Geschäftsmodell künftig Früchte abwirft? Die IHK bietet Ihnen die Möglichkeit der kostenpflichtigen Begutachtung Ihres Businessplans sowie Ihres Antrags auf Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit.
Stellungnahme zu Ihrem Businessplan
Ein sorgfältig ausgearbeiteter Business-Plan ist die Grundlage für Ihren erfolgreichen Start in die Selbständigkeit. Er dokumentiert Ihre Unternehmensidee mit den zu ihrer Verwirklichung notwendigen Maßnahmen und den mit ihr erwarteten finanziellen Ergebnissen (Umsätze, Gewinne, etc.).
Um Transparenz zu schaffen ist es wichtig, Ihre Planung auch für Branchenfremde, Banken und Behörden, die Sie letztendlich bei Ihrem Vorhaben unterstützen werden, so nachvollziehbar wie möglich zu gestalten. Durch die Stellungnahme auf Tragfähigkeit nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGBIII erwirkt die IHK Schwarz-wald-Baar-Heuberg, als neutrale Instanz, die Beurteilung darüber, ob das Vorhaben – gegebenenfalls in Verbindung mit Förderdarlehen und/oder Zuschüssen – Ihren Lebensunterhalt sichern kann.
Zum Business-Plan gehören folgende Komponenten, die zugleich auch die Voraussetzung für die Stellungnahme der IHK darstellen:
1.
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Unternehmenskonzept:
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- Geschäftsidee - Persönliche Voraussetzungen - Markt/Wettbewerb/Marketing - Organisation/Personal - Standortwahl - Zukunftsaussichten |
2.
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Tabellarischer Lebenslauf:
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Stellen Sie lückenlos Ihren beruflichen Werdegang bis zum heutigen Datum dar und heben Sie die Punkte hervor, die Sie für die angestrebte Tätigkeit qualifizieren. |
3.
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Umsatz- und Rentabilitätsvorschau:
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Für die ersten drei Jahre nach der Gründung, inkl. eines Überblicks über die Umsatzzusammensetzung, sofern Sie diese nicht bereits in Ihrem Unternehmenskonzept (Punkt 1) hergeleitet haben.
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4.
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Kapitalbedarfsplan:
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sofern Sie Fremdkapital benötigen |
5.
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Finanzierungsplan:
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sofern Sie Fremdkapital benötigen |
Zu Ihrer Hilfe haben wir Checklisten, Merkblätter und Tabellen erstellt. Diese finden Sie als Downloads im Bereich “Businessplan”.
Stellungnahme gegenüber der Agentur für Arbeit
Für die Stellungnahme gegenüber der Agentur für Arbeit sind darüber hinaus noch erforderlich:
- das auf der Vorderseite ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Antragsformular der Agentur für Arbeit
- ggf. branchenspezifische Nachweise / Erlaubnisse (als Kopie), z.B.
- Versicherungs- und Handelsvertreter: Vertretervertrag
- Gastronomie: Teilnahmenachweis Gaststättenunterrichtung, Konzession
Wichtig!
Für die Tragfähigkeitsprüfung stellen wir Ihnen 80 € in Rechnung.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit sich im Rahmen unseres Tagesseminars „Fit für die Existenzgründung“ sehr viel tiefergehender über Anforderungen, Chancen und Risiken der Selbständigkeit zu informieren.
Erst nach Zusendung der kompletten Unterlagen (mit allen zuvor genannten Angaben) an die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Albert-Schweitzer-Str. 7, 78052 Villingen-Schwenningen, kann Ihr Antrag von uns bearbeitet werden. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 10 Arbeitstage.
Die eingereichten Unterlagen sowie ggf. weitere Materialien, die der IHK zur Erstellung des Tragfähigkeitsgutachtens vorgelegt werden, verbleiben bei der IHK.
Denken Sie bitte daran, im Bedarfsfall vorab Kopien dieser Dokumente anzufertigen.
Für die Tragfähigkeitsprüfung stellen wir Ihnen 80 € in Rechnung.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit sich im Rahmen unseres Tagesseminars „Fit für die Existenzgründung“ sehr viel tiefergehender über Anforderungen, Chancen und Risiken der Selbständigkeit zu informieren.
Erst nach Zusendung der kompletten Unterlagen (mit allen zuvor genannten Angaben) an die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Albert-Schweitzer-Str. 7, 78052 Villingen-Schwenningen, kann Ihr Antrag von uns bearbeitet werden. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 10 Arbeitstage.
Die eingereichten Unterlagen sowie ggf. weitere Materialien, die der IHK zur Erstellung des Tragfähigkeitsgutachtens vorgelegt werden, verbleiben bei der IHK.
Denken Sie bitte daran, im Bedarfsfall vorab Kopien dieser Dokumente anzufertigen.