IHK

Sach- und Fachkundeprüfung

Sie möchten als Berufskraftfahrer oder als Versicherungsvermittler arbeiten? Sie interessieren sich für einen Job in einer Gaststätte, bei einem Sicherheitsdienst oder in einem Drogeriemarkt, der freiverkäufliche Arzneimittel führt? Dann müssen Sie – zum Schutz der Allgemeinheit – nachweisen, dass Sie das erforderliche Know-how besitzen: Für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten sind die Teilnahme an einer Unterrichtung beziehungsweise das Ablegen einer Sach- oder Fachkundeprüfungen gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt beispielsweise für den Transport von Gefahrgut, die Vermittlung von Finanzanlagen oder für den Umgang mit Lebensmitteln.
Ob für das von Ihnen favorisierte Vorhaben ein solcher Nachweis benötigt wird und was Sie dafür tun müssen, weiß Ihre Industrie- und Handelskammer. Die IHKs bieten nicht nur aktuelle Informationen und Publikationen zum Thema, sie führen auch Unterrichtungen sowie Vorbereitungsmaßnahmen durch und nehmen Prüfungen ab.

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