Gründungsanalyse
Marktanalyse
Eine gute Kenntnis von Markt und Wettbewerb ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg Ihres Unternehmens. Umsatzschätzungen und zu erwartende Gewinne können nur auf Grund einer Marktanalyse nachvollziehbar erfolgen. Für die Beschaffung von Marktinformationen bieten sich vor allem Veröffentlichungen der Konkurrenz, Verbände, Marktforschungsinstitute, statistische Landes- und Bundesämter sowie Fachzeitschriften an. Viele Informationen lassen sich auch über das Internet recherchieren.
Für die Marktanalyse sollten Sie über Informationen über den Gesamtmarkt, Ihren Zielmarkt und die Konkurrenz verfügen. Lassen Sie diese Informationen auch in Ihren Businessplan einfließen. Gehen Sie bei der Marktbeschreibung vom Allgemeinen zum Speziellen und schildern Sie auch die Entwicklungsperspektiven. Geben Sie Hinweise zum Kunden, den nachfragebestimmenden Faktoren, den Produktzyklen, den Mitbewerbern und zum Marktvolumen.
Mit Hilfe der recherchierten Daten lassen sich die Anzahl der potenziellen Kunden und daraus die Umsatzschätzungen ermitteln. Bedenken Sie jedoch, dass nicht jeder theoretisch mögliche Kunde auch tatsächlich einer wird. Bei der Bewertung Ihrer Marktchancen sollte der Vergleich mit den wesentlichen Mitbewerbern nicht fehlen. Prüfen Sie zudem, wie hoch die Gefahr einer Substitution Ihres Produktes ist.
Für die Marktanalyse sollten Sie über Informationen über den Gesamtmarkt, Ihren Zielmarkt und die Konkurrenz verfügen. Lassen Sie diese Informationen auch in Ihren Businessplan einfließen. Gehen Sie bei der Marktbeschreibung vom Allgemeinen zum Speziellen und schildern Sie auch die Entwicklungsperspektiven. Geben Sie Hinweise zum Kunden, den nachfragebestimmenden Faktoren, den Produktzyklen, den Mitbewerbern und zum Marktvolumen.
Mit Hilfe der recherchierten Daten lassen sich die Anzahl der potenziellen Kunden und daraus die Umsatzschätzungen ermitteln. Bedenken Sie jedoch, dass nicht jeder theoretisch mögliche Kunde auch tatsächlich einer wird. Bei der Bewertung Ihrer Marktchancen sollte der Vergleich mit den wesentlichen Mitbewerbern nicht fehlen. Prüfen Sie zudem, wie hoch die Gefahr einer Substitution Ihres Produktes ist.
Bei der Abschätzung Ihres Umsatzes können Sie wie folgt vorgehen:
Marktpotential und Marktwachstum bestimmen
Sie sind sich sicher, dass ein Markt vorhanden ist? Diese Aussage überzeugt natürlich keinen. Nur wenn das Marktpotential für Ihr Produkt groß genug ist, können Sie mit einem Erfolg rechnen. Daher sollte das Marktpotential in Bezug auf die Anzahl der Kunden und die Anzahl der Mengeneinheiten möglichst genau abgeschätzt werden. Daraus lässt sich dann der Gesamtumsatz des Marktes ermitteln. Wichtig ist auch eine Abschätzung der Zukunftserwartung für diesen Markt.
Lässt sich dies alles noch gut in Zahlen abbilden, so sind die weichen Faktoren, wie neue Technologien oder Gesetze, die auf den Markt einwirken können schon schwieriger zu erfassen. Dies sollte Sie aber nicht von einer Bewertung dieser Faktoren abhalten.
Sie sind sich sicher, dass ein Markt vorhanden ist? Diese Aussage überzeugt natürlich keinen. Nur wenn das Marktpotential für Ihr Produkt groß genug ist, können Sie mit einem Erfolg rechnen. Daher sollte das Marktpotential in Bezug auf die Anzahl der Kunden und die Anzahl der Mengeneinheiten möglichst genau abgeschätzt werden. Daraus lässt sich dann der Gesamtumsatz des Marktes ermitteln. Wichtig ist auch eine Abschätzung der Zukunftserwartung für diesen Markt.
Lässt sich dies alles noch gut in Zahlen abbilden, so sind die weichen Faktoren, wie neue Technologien oder Gesetze, die auf den Markt einwirken können schon schwieriger zu erfassen. Dies sollte Sie aber nicht von einer Bewertung dieser Faktoren abhalten.
Marktsegmentierung durchführen
Haben Sie das Marktpotential hinreichend genau bestimmt, dann gilt es nun diesen Markt zu segmentieren, also die genaue Zielgruppe für Ihr Produkt zu ermitteln. Jedes Marktsegment sollte klar definierbar und mit der gleichen Marktstrategie erreichbar sein. Segmentierungskriterien sind beispielsweise Unternehmensgröße, Branche, geographische Lage oder eingesetzte Technologie bei der Zielgruppe Unternehmen sowie Alter, Geschlecht, Lebenseinstellung bei der Zielgruppe Privatkunden. Zu jedem Marktsegment sollten auch der angestrebte Marktanteil und somit der potentielle Umsatz für Ihr Unternehmen ermittelt werden. Dabei ist ein möglicher Preisverfall, beispielsweise durch Reaktionen der Mitbewerber auf Ihren Markteintritt zu berücksichtigen.
Haben Sie das Marktpotential hinreichend genau bestimmt, dann gilt es nun diesen Markt zu segmentieren, also die genaue Zielgruppe für Ihr Produkt zu ermitteln. Jedes Marktsegment sollte klar definierbar und mit der gleichen Marktstrategie erreichbar sein. Segmentierungskriterien sind beispielsweise Unternehmensgröße, Branche, geographische Lage oder eingesetzte Technologie bei der Zielgruppe Unternehmen sowie Alter, Geschlecht, Lebenseinstellung bei der Zielgruppe Privatkunden. Zu jedem Marktsegment sollten auch der angestrebte Marktanteil und somit der potentielle Umsatz für Ihr Unternehmen ermittelt werden. Dabei ist ein möglicher Preisverfall, beispielsweise durch Reaktionen der Mitbewerber auf Ihren Markteintritt zu berücksichtigen.
Konkurrenzanalyse
Bei der Konkurrenzanalyse untersuchen Sie die Marktanteile, die Stärken und Schwächen sowie die Ziele und Marketingaktivitäten Ihrer Mitbewerber. Vergessen Sie dabei nicht neu gegründete Unternehmen mit einzubeziehen, die – wie Sie – mit verbesserten Produkten den Markt erobern wollen. Quellen für die Konkurrenzanalyse sind beispielsweise Internetseiten, Jahresabschlüsse sowie Kunden der jeweiligen Konkurrenten.
Arbeiten Sie die Wettbewerbsvorteile Ihres Unternehmens im Vergleich zur Konkurrenz heraus und prognostizieren Sie, wie sich die Marktanteile nach Ihrem Markteintritt verändern und wie die Erwartungen in den nächsten Jahren sind. Niemand lässt sich gerne etwas wegnehmen: Rechnen Sie mit hartnäckigen Attacken der Konkurrenz auf Ihren Markteintritt und Ihre Expansionspläne.
Übrigens: Nicht jeder Konkurrent muss auch einer bleiben. Prüfen Sie Ihre Konkurrenten auch immer auf den Nutzen einer Kooperation. Wer könnte Ihr Verbündeter sein?
Bei der Konkurrenzanalyse untersuchen Sie die Marktanteile, die Stärken und Schwächen sowie die Ziele und Marketingaktivitäten Ihrer Mitbewerber. Vergessen Sie dabei nicht neu gegründete Unternehmen mit einzubeziehen, die – wie Sie – mit verbesserten Produkten den Markt erobern wollen. Quellen für die Konkurrenzanalyse sind beispielsweise Internetseiten, Jahresabschlüsse sowie Kunden der jeweiligen Konkurrenten.
Arbeiten Sie die Wettbewerbsvorteile Ihres Unternehmens im Vergleich zur Konkurrenz heraus und prognostizieren Sie, wie sich die Marktanteile nach Ihrem Markteintritt verändern und wie die Erwartungen in den nächsten Jahren sind. Niemand lässt sich gerne etwas wegnehmen: Rechnen Sie mit hartnäckigen Attacken der Konkurrenz auf Ihren Markteintritt und Ihre Expansionspläne.
Übrigens: Nicht jeder Konkurrent muss auch einer bleiben. Prüfen Sie Ihre Konkurrenten auch immer auf den Nutzen einer Kooperation. Wer könnte Ihr Verbündeter sein?
Einen neuen Markt entwickeln
Gibt es bisher keinen Markt, weil Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung so neu ist, dass der Markt erst geschaffen werden muss? Beschreiben Sie, wie sich Ihr künftiger Markt von heutigen Märkten unterscheidet. Wie schaffen Sie es, diesen Markt zu entwickeln und in welcher Zeit? Nicht vergessen: Als „First Mover“ müssen Sie Ihre Verteidigungsfähigkeit nachweisen. Denn die „Follower“ werden nicht lange auf sich warten lassen und versuchen, ein möglichst großes Stück vom Kuchen zu ergattern.
Am Ende der oben angestellten Überlegungen stehen geschätzte Zahlen über den erwarteten Marktanteil und somit auch über die Anzahl der erwarteten Kunden beziehungsweise abgesetzten Produkte. Unter Berücksichtigung des erzielbaren Preises, kann nun der erwartete Umsatz errechnet werden. Ergebnis dieser Berechnungen ist ein Umsatzplan, welcher Ihre Umsatzerwartungen über die Zeit wiedergibt.
Gibt es bisher keinen Markt, weil Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung so neu ist, dass der Markt erst geschaffen werden muss? Beschreiben Sie, wie sich Ihr künftiger Markt von heutigen Märkten unterscheidet. Wie schaffen Sie es, diesen Markt zu entwickeln und in welcher Zeit? Nicht vergessen: Als „First Mover“ müssen Sie Ihre Verteidigungsfähigkeit nachweisen. Denn die „Follower“ werden nicht lange auf sich warten lassen und versuchen, ein möglichst großes Stück vom Kuchen zu ergattern.
Am Ende der oben angestellten Überlegungen stehen geschätzte Zahlen über den erwarteten Marktanteil und somit auch über die Anzahl der erwarteten Kunden beziehungsweise abgesetzten Produkte. Unter Berücksichtigung des erzielbaren Preises, kann nun der erwartete Umsatz errechnet werden. Ergebnis dieser Berechnungen ist ein Umsatzplan, welcher Ihre Umsatzerwartungen über die Zeit wiedergibt.
Planung der eigenen Leistungsfähigkeit
Ihr Business gründet sich auf eine Produkt- oder Dienstleistungsidee. Überlegen Sie, wie viel Material und Personal Sie zur Umsetzung Ihres Vorhabens benötigen. Wird Ihr Umsatzträger ein - im Unternehmen hergestelltes - Produkt sein? Dann erwägen Sie, wie der Fertigungsprozess aussehen soll. Oder werden Sie Ihren Umsatz über eine Dienstleistung generieren? In diesem Fall ermessen Sie, in welchen Schritten Sie Ihre Dienstleistung erbringen und welches Volumen Sie erstellen wollen.
Produktion
Gründungen im produzierenden Gewerbe erfordern die ausführlichere Darstellung der Produktionsprozesse. Dabei sind unter anderem die Aspekte Strategie, Methoden, Maschinen und Anlagen, Personal, Kapazität, Materialbeschaffung und Produktionsort zu berücksichtigen. Die Beschreibung der Produktionsmethode sollte auch die möglichen Fertigungsrisiken und Qualitätssicherungsmaßnahmen berücksichtigen.
Maschinen und Anlagen, die für den Produktionsprozess benötigt werden, sind darzulegen. Gesetzliche Zulassungen oder Genehmigungen, die vor Inbetriebnahme erforderlich sind, müssen hinsichtlich Dauer und Kosten erläutert werden.
Die erforderliche Personalstärke und deren Qualifikation sind ebenso darzulegen wie die Produktionskapazitäten. Die Entwicklung der Kapazitäten sollten mit der Absatzplanung korrelieren. Das Beschaffungsrisiko und die Lieferantenauswahl sind für Unternehmensgründer von unterschiedlicher Relevanz. Einkauf, Lagerung und Transport kann viel Kapital erfordern und ist dementsprechend zu beschreiben und in der Finanzplanung zu berücksichtigen. Überlegen Sie genau, was Sie selbst machen wollen (und können) und was Sie besser fertig einkaufen (make or buy).
Die erforderliche Personalstärke und deren Qualifikation sind ebenso darzulegen wie die Produktionskapazitäten. Die Entwicklung der Kapazitäten sollten mit der Absatzplanung korrelieren. Das Beschaffungsrisiko und die Lieferantenauswahl sind für Unternehmensgründer von unterschiedlicher Relevanz. Einkauf, Lagerung und Transport kann viel Kapital erfordern und ist dementsprechend zu beschreiben und in der Finanzplanung zu berücksichtigen. Überlegen Sie genau, was Sie selbst machen wollen (und können) und was Sie besser fertig einkaufen (make or buy).
Darüber hinaus gilt es, die besonderen Stärken und Vorzüge ihres Angebotes herauszuarbeiten, die Ihnen im Wettbewerb Vorteile verschaffen werden. Eine Umsetzung Ihrer Geschäftsidee macht nur dann Sinn, wenn Ihr Angebot den bereits existierenden Konkurrenzlösungen in mindestens einer Beziehung überlegen ist. Fragen Sie sich kritisch: Welchen Mehrwert schafft das Produkt beziehungsweise die Dienstleistung aus Kundensicht?
Der Kundennutzen im Vergleich zu Konkurrenzangeboten kann sich auf bestimmte Produkt- oder Dienstleistungsmerkmale beziehen oder auf Preis, Qualität, Service oder ähnliches. In jedem Fall sollte ein Vergleich des Produktes oder der Dienstleistung mit Konkurrenzangeboten erfolgen. Am einfachsten geschieht das in einer Matrix. Aus dem daraus folgenden Stärken-Schwächen-Profil lässt sich die Marktposition im Verhältnis zu den Mitbewerbern ableiten. Bei vollständig neuartigen Produkten und Dienstleistungen ist dieser direkte Vergleich kaum möglich. Der neuartige und gegenüber dem althergebrachten erweiterte Kundennutzen muss daher erläutert werden. Nennen Sie alle wichtigen Funktionen sowie Anwendungsfälle und prüfen Sie, ob für Ihr Angebot die Gefahr der Substitution besteht.
Der Kundennutzen im Vergleich zu Konkurrenzangeboten kann sich auf bestimmte Produkt- oder Dienstleistungsmerkmale beziehen oder auf Preis, Qualität, Service oder ähnliches. In jedem Fall sollte ein Vergleich des Produktes oder der Dienstleistung mit Konkurrenzangeboten erfolgen. Am einfachsten geschieht das in einer Matrix. Aus dem daraus folgenden Stärken-Schwächen-Profil lässt sich die Marktposition im Verhältnis zu den Mitbewerbern ableiten. Bei vollständig neuartigen Produkten und Dienstleistungen ist dieser direkte Vergleich kaum möglich. Der neuartige und gegenüber dem althergebrachten erweiterte Kundennutzen muss daher erläutert werden. Nennen Sie alle wichtigen Funktionen sowie Anwendungsfälle und prüfen Sie, ob für Ihr Angebot die Gefahr der Substitution besteht.
Um die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu sichern, müssen Produkte den sich ändernden Kundenanforderungen und der technischen Entwicklung angepasst werden. Für Produkte sind daher Überlegungen für die nächste Generation sinnvoll, für Dienstleistungen beispielsweise die Integration neuer Technologien bei der Dienstleistungserbringung.
Technische und rechtliche Rahmenbedingungen
Technologieorientierte Unternehmensgründer können mit einer Vielzahl von zusätzlichen technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen konfrontiert werden. Welche Anforderungen erfüllt werden müssen, hängt vor allem vom Produkt, dem Produktionsverfahren, den eingesetzten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und natürlich von den Anforderungen des Abnehmers ab.
Umweltschutz, Arbeitsschutz und Verbraucherschutz sind drei wichtige Motive für Gesetze, Richtlinien und Verordnungen. Ihr Unternehmen kann in folgenden Handlungsfeldern betroffen sein:
Umweltschutz, Arbeitsschutz und Verbraucherschutz sind drei wichtige Motive für Gesetze, Richtlinien und Verordnungen. Ihr Unternehmen kann in folgenden Handlungsfeldern betroffen sein:
- Produkt
- Lagerung/Transport/Entsorgung
- Produktion
- Standort
Alle genannten Punkte sollten daraufhin geprüft werden, ob sie auf ihr Unternehmen zutreffen und berücksichtigt werden müssen. Die Bewertung erfordert jedoch im Einzelfall meist Spezial-Kenntnisse. Unterstützung bieten hier die IHK-Umwelt- und Innovationsberatung sowie die jeweiligen Gewerbeaufsichts- und Umweltämter.
Wichtig ist: Alle Aufwendungen, die sich durch zusätzliche Anforderungen ergeben, müssen im Hinblick auf die Zeitplanung ebenso wie bei den Kosten angemessen berücksichtigt werden!
Anhand nachfolgender Fragen können Sie den möglichen Handlungsbedarf feststellen:
Wichtig ist: Alle Aufwendungen, die sich durch zusätzliche Anforderungen ergeben, müssen im Hinblick auf die Zeitplanung ebenso wie bei den Kosten angemessen berücksichtigt werden!
Anhand nachfolgender Fragen können Sie den möglichen Handlungsbedarf feststellen:
Produkt:
- Gibt es besondere Forderungen der Kunden/des Marktes?
- Welchen Gesetzen, Verordnungen, technischen Regeln etc. muss das Produkt entsprechen?
- Welche Kennzeichen muss das Produkt erhalten (CE, GS, VDE etc.?)
- Sind Abnahmen oder Prüfungen des Produktes vor dem Inverkehrbringen notwendig?
- Produkthaftung: Bestehen Risiken? Ist die Dokumentation ordnungsgemäß? Besteht ausreichender Versicherungsschutz?
- Sind die notwendigen gewerblichen Rechte wie Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster sowie Marken ausreichend gesichert?
Lagerung/Transport/Entsorgung:
- Gibt es besondere Anforderungen an Verwendung, Lagerung, Transport oder Entsorgung der eingesetzten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe oder des Produktes (Gefahrstoffe, wassergefährdende Stoffe, gefährliche Güter, Sonderabfall)?
Produktion:
- Sind Anlagen und Verfahren genehmigungspflichtig?
- Sind alle Einsparpotentiale bei Ressourcen ausgeschöpft (Energie, Outsourcing etc.)?
- Entstehen schadstoffhaltige Emissionen durch die Produktion oder die eingesetzten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe?
- Sind Mitarbeiter informiert und qualifiziert hinsichtlich Umwelt- und Arbeitsschutzfragen?
- Ist ein Qualitäts-, Arbeitssicherheits- und/oder Umweltmanagementsystem notwendig?
Standort:
- Ist der Standort für die geplante Nutzung geeignet (Lage in Industrie-, Gewerbe- oder gemischt genutztem Gebiet)?
- Gibt es umweltrelevante Betriebsstätten in der Nachbarschaft?
- Bestehen Altlasten?
- Ist eine Erweiterung möglich?
- Ist der Einzug in ein Technologie- und Gründerzentrum möglich?
Je nach Art und Beschaffenheit können Zulassungen oder Abnahmen für das Produkt oder die Dienstleistung erforderlich sein. Sie können aufgrund vielfältiger Gesetze notwendig werden. In jedem Fall empfehlenswert ist die frühzeitige Information über die entsprechenden Voraussetzungen bei den zuständigen Stellen. Die Dauer und die Kosten für eventuelle Zulassungsverfahren, Abnahmen und Herstellernachweise sind in der Finanzierungsplanung zu berücksichtigen. Wenn Sie internationale Märkte bedienen wollen, müssen Sie die Anforderungen der jeweiligen Länder beachten. Diese können teilweise erheblich von denen in Deutschland abweichen. Unterstützung bieten Ihnen hier zusätzlich die Auslandshandelskammern (AHK’s).
Hohe Bedeutung hat der Schutz vor dem Nachbau von neuen Produkten oder der Nachbildung neuer Produktionsverfahren durch die Konkurrenz. Denn durch den Schutz vor Nachahmung sichern Sie sich Ihren Wettbewerbsvorteil. Dies bringt auch Plus-Punkte bei der Bewertung der Geschäftsidee durch Banken und Kapitalgeber. Und: erteilte Schutzrechte haben auch eine nicht zu unterschätzende Werbewirkung. Denn sie zeigen, dass Ihr Unternehmen innovativ ist.
Für den technologieorientierten Existenzgründer, dessen Geschäftsidee häufig auf einer einzigen technischen Neuerung aufbaut, ist die Anmeldung gewerblicher Schutzrechte daher ein „Muss“.
Durch die Erteilung eines gewerblichen Schutzrechts erhält der Erfinder ein (zeitlich begrenztes) ausschließliches Recht zur wirtschaftlichen Nutzung, ein Verbietungsrecht und Anspruch auf Unterlassung sowie gegebenenfalls Schadenersatz gegen den Verletzer.
Wichtige Schutzrechte sind :
Für den technologieorientierten Existenzgründer, dessen Geschäftsidee häufig auf einer einzigen technischen Neuerung aufbaut, ist die Anmeldung gewerblicher Schutzrechte daher ein „Muss“.
Durch die Erteilung eines gewerblichen Schutzrechts erhält der Erfinder ein (zeitlich begrenztes) ausschließliches Recht zur wirtschaftlichen Nutzung, ein Verbietungsrecht und Anspruch auf Unterlassung sowie gegebenenfalls Schadenersatz gegen den Verletzer.
Wichtige Schutzrechte sind :
- Patente/Europatente
- Gebrauchsmuster
- Geschmacksmuster
- Marken
- Urheberrecht
Grundsätzlich empfiehlt es sich, frühzeitig Recherchen in Patent- und anderen Datenbanken durchzuführen. Denn möglicherweise ist die eigene Erfindung gar nicht so neu, wie ursprünglich gedacht. Darüber hinaus lassen sich bei der Patentrecherche oftmals gute Anregungen für die Konkurrenzuntersuchung gewinnen.
Um alle Möglichkeiten der gewerblichen Schutzrechte auszuschöpfen, ist es meist notwendig, einen Patentanwalt hinzuzuziehen. Die IHK-Technologieberater bieten eine Erstberatung und Informationsmaterialien an, die Sie mit der Thematik vertraut machen und auf das Gespräch mit dem Patentanwalt und anderen Stellen vorbereiten. Adressen von Patentanwälten finden Sie im Internet (www.patentanwalt.de).
Wichtig ist: Alle Aufwendungen, die sich durch die Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten ergeben, müssen Sie im Business-Plan angemessen berücksichtigen! Dies betrifft unter anderem die Kosten für Recherchen, Patentanwalt und die Anmeldung selbst, aber auch die Zeitplanung.
Um alle Möglichkeiten der gewerblichen Schutzrechte auszuschöpfen, ist es meist notwendig, einen Patentanwalt hinzuzuziehen. Die IHK-Technologieberater bieten eine Erstberatung und Informationsmaterialien an, die Sie mit der Thematik vertraut machen und auf das Gespräch mit dem Patentanwalt und anderen Stellen vorbereiten. Adressen von Patentanwälten finden Sie im Internet (www.patentanwalt.de).
Wichtig ist: Alle Aufwendungen, die sich durch die Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten ergeben, müssen Sie im Business-Plan angemessen berücksichtigen! Dies betrifft unter anderem die Kosten für Recherchen, Patentanwalt und die Anmeldung selbst, aber auch die Zeitplanung.
Überlegungen zur Standortwahl
Bei der Gründung eines Unternehmens kann schon der Standort für den künftigen Erfolg oder Misserfolg ausschlaggebend sein. Vom Grundsatz her sollten mehrere Standortalternativen nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis überprüft werden. Stehen mehrere Standorte zur Auswahl, sollte auf Basis eines einfachen Punktebewertungsmodells eine Standortauswahl getroffen werden. Kriterien können hier z.B. Mietpreise und Infrastruktur sein.
Stellen Sie sich selbst die Frage, ob Sie die Vor- und Nachteile verschiedener Standorte sorgfältig geprüft und abgewogen haben, insbesondere Größe und Reichweite des Einzugsgebietes, Kaufkraftvolumen im Einzugsgebiet und erreichbares Umsatzpotential, Zahl, Größe, Entfernung und Attraktivität vergleichbarer Mitbewerber, Qualität Ihres Standortes gegenüber jenen Ihrer Mitbewerber (Sichtbarkeit des Geschäftes, Laufstraßenlage, Verkehrsanbindung, Parkplätze), Eignung des Standortes für Ihren Kundenkreis (Fußgänger oder Autofahrer), Möglichkeit, geeignetes Personal zu bekommen etc. Beachten Sie bei der Standortwahl auch, ob Sie die geforderten Mieten oder Grundstückspreise mit dem erwarteten Umsatz erwirtschaften können.
Überlegungen zur Rechtsformwahl
Die Wahl der Rechtsform hat vielfältige Auswirkungen auf Ihr Unternehmen. Die daraus folgenden Konsequenzen sind persönlicher, finanzieller, steuerlicher und rechtlicher Art.
Einzelunternehmen - Gesellschaft
Sie können ein Unternehmen allein oder gemeinsam mit mehreren Personen gründen. Das Einzelunternehmen kann nur von einer Person gegründet werden, während Gesellschaften von mehreren Personen oder einige Gesellschaften (Kapitalgesellschaften) auch von nur einer Person gegründet werden können. Der Einzelunternehmer muss entscheiden, ob er als Kleingewerbetreibender tätig wird, oder als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen werden will oder muss.
Sie können ein Unternehmen allein oder gemeinsam mit mehreren Personen gründen. Das Einzelunternehmen kann nur von einer Person gegründet werden, während Gesellschaften von mehreren Personen oder einige Gesellschaften (Kapitalgesellschaften) auch von nur einer Person gegründet werden können. Der Einzelunternehmer muss entscheiden, ob er als Kleingewerbetreibender tätig wird, oder als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen werden will oder muss.
Personengesellschaften - Kapitalgesellschaften
Soll eine Gesellschaft gegründet werden, besteht die Wahl zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Personengesellschaften können nur von mehreren Personen gegründet werden. Bei Kapitalgesellschaften besteht die Möglichkeit der Ein-Mann-Gründung. Die Entscheidung hängt einerseits davon ab, ob man wegen eines hohen Haftungsrisikos auf eine Haftungsbeschränkung Wert legt, oder ob aus steuerlichen Gründen die eine oder die andere Rechtsform passender ist. Der wesentliche Unterschied zwischen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft ist die unterschiedliche Haftung der Gesellschafter. In der Personengesellschaft haften die Gesellschafter mit wenigen Ausnahmen persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, während bei der Kapitalgesellschaft die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist.
Personengesellschaften sind auf die Person der einzelnen Gesellschafter ausgerichtet. Die Gesellschaftsanteile sind grundsätzlich nicht frei übertragbar. Kennzeichnend ist die persönliche Mitarbeit der Gesellschafter. Viele Kleinunternehmen werden in der Form der Personengesellschaft betrieben. Bei mittelständischen Unternehmen sind es überwiegend Familienbetriebe, die sich als Personengesellschaft organisieren. Aber auch Zusammenschlüsse mehrerer Industrieunternehmen können Personengesellschaften sein. In diesem Fall besteht die Personengesellschaft allerdings nicht aus natürlichen, sondern aus juristischen Personen. Sie nennen sich dann Konsortium, Konzern, Interessengemeinschaft oder schlicht Arbeitsgemeinschaft. Die Verschiedenartigkeit in der Erscheinungsform entspricht der Vielzahl von Interessenkonstellationen, die bei den einzelnen Personengesellschaften auftreten.
Bei den Kapitalgesellschaften ist die Gesellschaft selbst Träger eigener Rechte und handelt - durch ihre Geschäftsführer - selbständig im Rechtsverkehr. Die Gesellschafter treten nicht notwendig nach Außen in Erscheinung. Die Gesellschaft selber schließt Verträge, besitzt Vermögen und muss Steuern bezahlen. Die Haftung für die Geschäftsschulden ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Gläubiger der Gesellschaft können sich nicht aus dem Privatvermögen befriedigen. Deshalb unterliegen Kapitalgesellschaften größeren Formzwängen und erfordern zu ihrer Gründung ein Mindestkapital.
Soll eine Gesellschaft gegründet werden, besteht die Wahl zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Personengesellschaften können nur von mehreren Personen gegründet werden. Bei Kapitalgesellschaften besteht die Möglichkeit der Ein-Mann-Gründung. Die Entscheidung hängt einerseits davon ab, ob man wegen eines hohen Haftungsrisikos auf eine Haftungsbeschränkung Wert legt, oder ob aus steuerlichen Gründen die eine oder die andere Rechtsform passender ist. Der wesentliche Unterschied zwischen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft ist die unterschiedliche Haftung der Gesellschafter. In der Personengesellschaft haften die Gesellschafter mit wenigen Ausnahmen persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, während bei der Kapitalgesellschaft die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist.
Personengesellschaften sind auf die Person der einzelnen Gesellschafter ausgerichtet. Die Gesellschaftsanteile sind grundsätzlich nicht frei übertragbar. Kennzeichnend ist die persönliche Mitarbeit der Gesellschafter. Viele Kleinunternehmen werden in der Form der Personengesellschaft betrieben. Bei mittelständischen Unternehmen sind es überwiegend Familienbetriebe, die sich als Personengesellschaft organisieren. Aber auch Zusammenschlüsse mehrerer Industrieunternehmen können Personengesellschaften sein. In diesem Fall besteht die Personengesellschaft allerdings nicht aus natürlichen, sondern aus juristischen Personen. Sie nennen sich dann Konsortium, Konzern, Interessengemeinschaft oder schlicht Arbeitsgemeinschaft. Die Verschiedenartigkeit in der Erscheinungsform entspricht der Vielzahl von Interessenkonstellationen, die bei den einzelnen Personengesellschaften auftreten.
Bei den Kapitalgesellschaften ist die Gesellschaft selbst Träger eigener Rechte und handelt - durch ihre Geschäftsführer - selbständig im Rechtsverkehr. Die Gesellschafter treten nicht notwendig nach Außen in Erscheinung. Die Gesellschaft selber schließt Verträge, besitzt Vermögen und muss Steuern bezahlen. Die Haftung für die Geschäftsschulden ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Gläubiger der Gesellschaft können sich nicht aus dem Privatvermögen befriedigen. Deshalb unterliegen Kapitalgesellschaften größeren Formzwängen und erfordern zu ihrer Gründung ein Mindestkapital.
Kaufmann – Kaufmann auf Wunsch – Kleingewerbetreibender
Kaufmann ist nach § 1 HGB jeder Gewerbetreibende, es sei denn, das Unternehmen erfordert nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Alle Kapitalgesellschaften sind kraft Rechtsform Kaufmann. Bei den Personengesellschaften ist zu unterscheiden: Die OHG, die KG und die EWIV sind kaufmännische Unternehmen. Die GbR ist Kleinunternehmen und kann nicht in kaufmännischer Weise geführt werden. Die GbR wird dann zur OHG. Für den Einzelunternehmer gilt: Wird die Absicht verfolgt, vom Start weg in größerem Umfang geschäftlich tätig zu werden, der einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert, so handelt es sich um einen Kaufmann, der in das Handelsregister eingetragen werden muss. Für Kaufleute gilt das HGB.
Diejenigen Unternehmen (GbR, Einzelunternehmen), die nach Art oder Umfang keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordern, sind so genannte Kleingewerbetreibende, die ausschließlich dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unterliegen. Kleingewerbetreibende können die Kaufmannseigenschaft freiwillig durch Eintrag in das Handelsregister erwerben.
Kaufmann ist nach § 1 HGB jeder Gewerbetreibende, es sei denn, das Unternehmen erfordert nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Alle Kapitalgesellschaften sind kraft Rechtsform Kaufmann. Bei den Personengesellschaften ist zu unterscheiden: Die OHG, die KG und die EWIV sind kaufmännische Unternehmen. Die GbR ist Kleinunternehmen und kann nicht in kaufmännischer Weise geführt werden. Die GbR wird dann zur OHG. Für den Einzelunternehmer gilt: Wird die Absicht verfolgt, vom Start weg in größerem Umfang geschäftlich tätig zu werden, der einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert, so handelt es sich um einen Kaufmann, der in das Handelsregister eingetragen werden muss. Für Kaufleute gilt das HGB.
Diejenigen Unternehmen (GbR, Einzelunternehmen), die nach Art oder Umfang keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordern, sind so genannte Kleingewerbetreibende, die ausschließlich dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unterliegen. Kleingewerbetreibende können die Kaufmannseigenschaft freiwillig durch Eintrag in das Handelsregister erwerben.
Steuern
Art und Höhe der Besteuerung eines Unternehmens und seiner Träger hängen weitgehend von der gewählten Rechtsform ab. Häufig wird eine Rechtsform mehr unter steuerlichen als unter handelsrechtlichen Gesichtspunkten gewählt. Allerdings können sich solche, allein unter steuerlichen Gesichtspunkten gewählte Konstruktionen, die den tatsächlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten nicht genügend Rechnung tragen, als unbefriedigend erweisen.
Ausländische Rechtsformen
Ferner besteht die Möglichkeit, eine Kapitalgesellschaft im europäischen Ausland zu gründen und die gesamte Geschäftstätigkeit dennoch in Deutschland auszuüben. Vor der Wahl einer ausländischen Rechtsform sollten Sie sich umfassend über die Vor- und Nachteile einer solchen Unternehmensgründung informieren. Wichtig ist: Eine ausländische Rechtsform kann nur im Ausland gegründet werden.
Die Wahl der Rechtsform ist eine entscheidende Grundlage für den Bestand des Unternehmens. Behalten Sie aber immer im Blick, dass sich eine Unternehmensform, die sich momentan als optimal darstellt, aufgrund später eintretender Veränderungen wie Expansion, höherem Haftungsrisiko usw. als nachteilig entwickeln kann. Überprüfen Sie daher in regelmäßigen Abständen, ob das rechtliche Kleid des Unternehmens noch passt oder ob es nicht gewechselt werden sollte.
Art und Höhe der Besteuerung eines Unternehmens und seiner Träger hängen weitgehend von der gewählten Rechtsform ab. Häufig wird eine Rechtsform mehr unter steuerlichen als unter handelsrechtlichen Gesichtspunkten gewählt. Allerdings können sich solche, allein unter steuerlichen Gesichtspunkten gewählte Konstruktionen, die den tatsächlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten nicht genügend Rechnung tragen, als unbefriedigend erweisen.
Ausländische Rechtsformen
Ferner besteht die Möglichkeit, eine Kapitalgesellschaft im europäischen Ausland zu gründen und die gesamte Geschäftstätigkeit dennoch in Deutschland auszuüben. Vor der Wahl einer ausländischen Rechtsform sollten Sie sich umfassend über die Vor- und Nachteile einer solchen Unternehmensgründung informieren. Wichtig ist: Eine ausländische Rechtsform kann nur im Ausland gegründet werden.
Die Wahl der Rechtsform ist eine entscheidende Grundlage für den Bestand des Unternehmens. Behalten Sie aber immer im Blick, dass sich eine Unternehmensform, die sich momentan als optimal darstellt, aufgrund später eintretender Veränderungen wie Expansion, höherem Haftungsrisiko usw. als nachteilig entwickeln kann. Überprüfen Sie daher in regelmäßigen Abständen, ob das rechtliche Kleid des Unternehmens noch passt oder ob es nicht gewechselt werden sollte.
SWOT-Analyse
Die SWOT-Analyse (englisches Kurzwort für Strenghts, Weaknesses, Opportunities und Threats) untersucht Stärken und Schwächen im Unternehmen und vergleicht die Chancen und Risiken mit dem Wettbewerb.
Die Gründung des eigenen Unternehmens ist ein Schritt, der ausgezeichnete Perspektiven eröffnen kann, aber der auch ein ökonomisches Wagnis darstellt.
Die gesamte Finanz- und Finanzierungsplanung beruht bei Existenzgründern auf Annahmen, da noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Daher ist es wichtig, dass Sie die möglichen Abweichungen benennen und deren Auswirkungen auf die Finanzplanung aufzeigen.
Die gesamte Finanz- und Finanzierungsplanung beruht bei Existenzgründern auf Annahmen, da noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Daher ist es wichtig, dass Sie die möglichen Abweichungen benennen und deren Auswirkungen auf die Finanzplanung aufzeigen.
Abweichungen können aus unterschiedlichen Gründen auftreten, beispielsweise wenn die Produktentwicklung länger dauert als zunächst angenommen oder der neue Vertriebsmitarbeiter doch erst drei Monate später in Ihrem Unternehmen beginnt als geplant. Damit verschieben sich die erwarteten Umsätze entsprechend.
Bei der Chancen- und Risikobewertung sollte auf folgende Punkte eingegangen werden: Entwicklungsrisiko des Produktes (geht nicht, dauert zu lang, zu teuer), Marktchancen (Wachstumsmöglichkeiten, Produktbedarf), Marktrisiken (Konkurrenz, Substitutionsprodukte) sowie finanzielle Risiken (Aufrechterhaltung der Liquidität).
Beschreiben Sie unbedingt die wesentlichen Maßnahmen zur Gegensteuerung im Falle von Abweichungen. Was werden Sie tun, wenn...? Vieles wird später in Wirklichkeit ganz anders kommen als geplant. Hier müssen Sie darstellen, dass Sie in der Lage sind auf Veränderungen sachgemäß und zielgerichtet zu reagieren.
Sofern Sie Ihre Finanzplanung softwaregestützt durchführen, ist die Ermittlung verschiedener Szenarien einfach zu erstellen. Für den Business-Plan sollten Sie sich auf einige wenige aussagekräftige Szenarien beschränken. Üblicherweise sind dies worst case-, regular case- und best case-Szenarien. Diese sind durch die Variation verschiedener Parameter (Markteintritt, Preis, Absatz ...) zu ermitteln.