Gründung von Freiberuflern

Für Unternehmer ist es nicht immer leicht festzustellen, ob sie einen sogenannten Freien Beruf ausüben oder einen Gewerbebetrieb gegründet haben. Die Abgrenzung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern ist oftmals schwierig, da auch die freiberufliche Tätigkeit in der Regel mit einer Erwerbsabsicht verbunden ist. Viele Tätigkeiten haben sowohl Merkmale der freiberuflichen Tätigkeit als auch des Gewerbes. Zu den freien Berufen zählen die Katalogberufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG und die den Katalogberufen ähnlichen Berufe.

Bei der unverbindlichen Einordnung ist das
Institut für Freie Berufe (IFB)
Marienstr. 2
90402 Nürnberg
Telefon 0911 23565-0
Telefax 0911 23565-50
Internet: www.ifb.uni-erlangen.de
behilflich.

Das Institut bietet auch ein umfangreiches Beratungsangebot sowie Sprechtage für Freiberufler an.
Schlussendlich entscheidet aber das zuständige Finanzamt, ob die von Ihnen geplante Tätigkeit den Freien Berufen zuzuordnen ist und somit nur eine Anzeige der Selbstständigkeit gegenüber Ihrem Finanzamt nach sich zieht oder ob Sie ein Gewerbe im Starterzentrum der IHK oder bei Ihrem Gewerbeamt anmelden müssen.
In jedem Finanzamt in Rheinland-Pfalz gibt es einen Ansprechpartner für Selbstständige.