Wer ist von der Lebensmittelhygieneschulung befreit?


Von der Schulungspflicht ausgenommen sind
oder
  • Personen, die nur mit verpackten Lebensmitteln umgehen, d.h. gewogen, gemessen, gestempelt, bedruckt oder in den Verkehr gebracht werden
oder
oder
  • Hersteller von Primärerzeugnissen
    D.h. Erzeugnisse aus primärer Produktion einschließlich Anbauerzeugnissen, Erzeugnissen aus der Tierhaltung, Jagderzeugnissen und Fischereierzeugnissen.