Bestellung einer Zweitschrift (Zeugniskopie)

Sie haben Ihr IHK-Zeugnis, Ihre IHK-Bescheinigung oder Ihren IHK-Unterrichtungs- bzw. Schulungsnachweis verloren oder diese/s/r wurde zerstört? Eine Zweitschrift kann für Sie auf Antrag bei der IHK für Rheinhessen ausgestellt werden.
Bei der Ausstellung einer Zweitschrift handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses bzw. einer Original-Bescheinigung mit dem Vermerk „Zweitschrift“. Eine Zweitschrift ist also kein zweites Original, sondern ersetzt dieses.
Wählen Sie hier die Art der Zweitschrift aus (Sie können den Antrag online stellen):