Zweitschrift Höhere Berufsbildung

Sie haben Ihr IHK-Zeugnis verloren oder dieses wurde zerstört? Für Sie kann auf Antrag bei der IHK für Rheinhessen eine Zweitschrift ausgestellt werden.
Bei der Ausstellung einer Zweitschrift handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk „Zweitschrift“. Eine Zweitschrift ist also kein zweites Original, sondern ersetzt dieses.
Hier können Sie den Antrag per E-Mail stellen.
Die Gebühr beträgt 40,00 Euro.
Folgende Angaben werden benötigt:
  • Datum der Prüfung (z.B. 06/2019 oder Sommer 2019), ggf. Angabe des Bildungsträgers
  • Ort der Prüfung
  • Anrede, Vorname, Nachname, ggf. Geburtsname
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • PLZ, Wohnort, Straße, Hausnummer (aktuelle Anschrift)
  • Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Vermerk zur Ausbildereignungsprüfung:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei Antragsstellung ausschließlich um eine Zeugniskopie handelt. Für eine (frühere) Eintragungsbestätigung als Ausbilderin oder Ausbilder wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ansprechperson aus der Ausbildungsberatung.