Aktualisierungspflicht der Datenschutzerklärung

Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) ersetzt das TTDSG seit dem 14. Mai 2024.
Alle Websitebetreiber sollten Ihre Datenschutzerklärung auf Aktualität überprüfen. Seit Mai 2024 wird die Datenschutzerklärung im Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) geregelt.
Es handelt sich dabei um eine bloß redaktionelle Änderung, denn inhaltlich ändert sich rund um die Datenschutzerklärung nichts.
Wichtig: Das TTDSG wird zum TDDDG!
Es besteht Handlungsbedarf, denn es ist wichtig, dass Sie die korrekten Rechtsgrundlagen in Ihrer Datenschutzerklärung angeben.
Denn die Angaben eines nicht mehr existenten Gesetzes können unter Umständen zu Abmahnungen führen.