Aktualisierungspflicht

Das Digitale-Dienste-Gesetz ersetzt das Telemediengesetz seit dem 14. Mai 2024.
Alle Websitebetreiber sollten Ihr Impressum auf Aktualität überprüfen. Seit Mai 2024 wird die Impressumpflicht im Digitale-Dienste-Gesetz in § 5 DDG geregelt.
Es handelt sich dabei um eine bloß redaktionelle Änderung, denn inhaltlich ändert sich rund um die Impressumspflicht nichts.
Wichtig: § 5 TMG wird zu § 5 DDG!
Sofern das Impressum einen Verweis auf das TMG enthalten (es besteht grundsätzlich keine Notwendigkeit ein Gesetz im Impressum zu zitieren), besteht Handlungsbedarf.
Denn die Angaben eines nicht mehr existenten Gesetzes können unter Umständen zu Abmahnungen führen.