FAQ - Versicherungsvermittelnde

Wie lange dauert die Erlaubniserteilung und Registrierung?

Wenn uns alle benötigten Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Erlaubniserteilung und die Registrierung im Versicherungsvermittlerregister innerhalb von zwei bis drei Tagen.

Wie erhalte ich die Erlaubnis?

Die Erlaubnisurkunde und die Registrierungsbestätigung wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt.

Wie viel kostet die Erlaubniserteilung und die Registrierung?

Die Gebühren für die Erlaubniserteilung nach § 34d GewO belaufen sich auf
250 €. Dazu kommen die Registrierungsgebühren in Höhe von 45 €.

Ich habe Fragen zur Sachkundeprüfung.

In Rheinland-Pfalz werden die Prüfungen zentral von der IHK Koblenz durchgeführt. Ansprechpartner und Termine finden Sie hier.

Welche Antragsmöglichkeiten gibt es?

Nutzen Sie gerne die gerne die Möglichkeit unseres Online-Antrags. Alternativ steht Ihnen auch der klassische Papierantrag zur Verfügung.

Welche Unterlagen benötige ich als natürliche Person und wo bekomme ich die her?

  • Sachkundenachweise
Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel zum Sachkundenachweis.
  • Bestätigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung
Bitte beachten Sie: Die Zusendung der Versicherungspolice ist nicht ausreichend. Wir benötigen die ausdrückliche Bestätigung der Versicherung.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Beantragung beim Bürgeramt Ihres Wohnsitzes oder online (Belegart: OG): Das Führungszeugnis wird direkt an die IHK versendet. Der Versand vom Bundesamt für Justiz kann mitunter einige Wochen in Anspruch nehmen. Wir empfehlen deswegen das Führungszeugnis früh zu beantragen.
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Beantragung beim Bürgeramt Ihres Wohnsitzes oder online (Belegart: 9): Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird direkt an die IHK versendet. Der Versand vom Bundesamt für Justiz kann mitunter einige Wochen in Anspruch nehmen. Wir empfehlen deswegen das Führungszeugnis früh zu beantragen.
  • Auskunft des/der zuständigen Insolvenzgerichts/e, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist, Sie als Antragsteller/-in betreffend
Der Nachweis ist bei dem /den Insolvenzgericht/-en (Amtsgericht) einzuholen, in dessen/deren Bezirk in den letzten fünf Jahren ein Wohnsitz oder eine gewerbliche Hauptniederlassung bestanden hat.
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis, Sie als Antragsteller/-in betreffend
Der Nachweis ist online abrufbar.
  • Bescheinigung des Finanzamtes, dass keine Steuerschulden bestehen, Sie als Antragsteller/-in betreffend
Der Nachweis ist bei dem/den Finanzämtern einzuholen, in dessen/deren Bezirk in den letzten fünf Jahren ein Wohnsitz oder eine gewerbliche Hauptniederlassung bestanden hat.

Welche Unterlagen benötigt man als juristische Person und wo bekommt man die her?

  • Sachkundenachweis
Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel zum Sachkundenachweis.
  • Bestätigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung
Bitte beachten Sie: Die Zusendung der Versicherungspolice ist nicht ausreichend. Wir benötigen die ausdrückliche Bestätigung der Versicherung.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde von allen gesetzlichen Vertretern
Beantragung beim Bürgeramt Ihres Wohnsitzes oder online (Belegart: OG): Das Führungszeugnis wird direkt an die IHK versendet. Der Versand vom Bundesamt für Justiz kann mitunter einige Wochen in Anspruch nehmen. Wir empfehlen deswegen das Führungszeugnis früh zu beantragen.
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister von allen gesetzlichen Vertretern
Beantragung beim Bürgeramt Ihres Wohnsitzes oder online (Belegart: 9): Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird direkt an die IHK versendet. Der Versand vom Bundesamt für Justiz kann mitunter einige Wochen in Anspruch nehmen. Wir empfehlen deswegen das Führungszeugnis früh zu beantragen.
  • Auskunft des/der zuständigen Insolvenzgerichts/-e, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist, betreffend die Gesellschaft
Bei Neugründungen wird die Auskunft von allen Gesellschaften benötigt. Der Nachweis ist bei dem /den Insolvenzgericht/-en (Amtsgericht) einzuholen, in dessen/deren Bezirk in den letzten fünf Jahren ein Wohnsitz oder eine gewerbliche Hauptniederlassung bestanden hat.
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis, betreffend die Gesellschaft
Bei Neugründungen wird die Auskunft von allen Gesellschaften benötigt. Der Nachweis ist online abrufbar.
  • Bescheinigung des Finanzamtes, dass keine Steuerschulden bestehen, Sie als Antragsteller/-in betreffend
Der Nachweis ist bei dem/den Finanzämtern einzuholen, in dessen/deren Bezirk in den letzten fünf Jahren ein Wohnsitz oder eine gewerbliche Hauptniederlassung bestanden hat.

Ich möchte meine Tätigkeit ändern (von Versicherungsvertreter zu -makler, von Versicherungsmakler zu -vertreter). Was muss ich tun?

Bitte nutzen Sie den Änderungsantrag um den Wechsel anzuzeigen und senden ihn uns zusammen mit den benötigten Unterlagen zu.

Ich habe meine Geschäftsadresse, Firmierung etc. geändert. Was muss ich tun?

Bitte nutzen Sie den Änderungsantrag um den Wechsel anzuzeigen und senden ihn uns zusammen mit den benötigten Unterlagen zu.

Ich habe mein Gewerbe abgemeldet und bin nicht mehr als Versicherungsvermittler tätig. Was muss ich tun?

Bitte füllen Sie den Erlaubnisverzicht und den Antrag auf Löschung aus dem Versicherungsvermittlerregister aus und senden Sie ihn uns zusammen mit der Erlaubnisurkunde zurück. Sie erhalten dann eine Löschbestätigung per Post von uns. Die Gebühren für die Löschung betragen 30 €.

Ich bin gebundener Vermittler und möchte zukünftig als ungebundener Vermittler tätig werden. Was muss ich tun?

Das Versicherungsunternehmen, bei dem Sie als gebundener Vermittler tätig sind, muss zunächst Ihre Registrierung löschen. Dann beantragen Sie bei uns die Erlaubnis und die Registrierung als ungebundener Versicherungsvermittler.