Wie werde ich Kandidatin / Kandidat?

Zur Wahl stellen sich Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Region Rheinhessen.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen bis zum Ablauf der Wahlfrist das 18. Lebensjahr vollendet haben und wahlberechtigt sein. Zudem muss das Unternehmen in der Wählerliste aufgeführt sein. Jedes IHK-zugehörige Unternehmen kann nur in seiner Wahlgruppe kandidieren und nur mit einem Mitglied in der Vollversammlung vertreten sein. Wahlvorschläge können bis 16. Mai 2023 bei der IHK für Rheinhessen eingereicht werden.
Zur Wahl in die Vollversammlung können vorgeschlagen werden bzw. können sich bewerben:
  • Inhaberinnen / Inhaber von Einzelunternehmen
  • vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen / Gesellschafter von Personengesellschaften
  • vertretungsberechtigte Geschäftsführer / Vorstandsmitglieder von juristischen Personen
  • ins Handelsregister eingetragene Prokuristinnen / Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-zugehörigen Unternehmen.
Die Wählerlisten können in der Zeit vom vom 11. April 2023 bis 25. April 2023 von den IHK-zugehörigen Unternehmen oder ihren Bevollmächtigten in Räumen der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen eingesehen werden:
Anträge auf Aufnahme in die Wählerlisten, Anträge auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe sowie Einsprüche gegen die Wählerlisten müssen bis spätestens 2. Mai 2023 schriftlich beim Wahlausschuss eingehen.