Fragen und Antworten zur IHK-Wahl
- Was ist die IHK?
Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) vertreten als öffentlich-rechtliche Körperschaften das Interesse ihrer zugehörigen Unternehmen gegenüber Kommunen, Landesregierungen und regionalen staatlichen Stellen. Durch die IHKs regelt die Unternehmerschaft einen großen Teil der sie betreffenden Aufgaben und Rechte selbst. Auf Grund ihres öffentlich-rechtlichen Status und der Pflichtmitgliedschaft sind die IHKs ein wirkungsvolles Instrument zur Vertretung der Interessen der Wirtschaft.
- Was ist die Vollversammlung?
Oberstes Gremium jeder IHK ist die Vollversammlung, die von den IHK-Mitgliedern gewählt wird. Sie ist das Parlament der regionalen Wirtschaft. Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, legt die Höhe der Beitragszahlungen fest, berät und beschließt den Haushalt. Sie wählt das Präsidium und bestellt den Hauptgeschäftsführer. Bei der IHK für Rheinhessen werden 53 Mitglieder unmittelbar in dieses Gremium gewählt.
- Was sind Wahlgruppen und wie viele Sitze gibt es?
Die Vollversammlung ist ein Spiegelbild der gewerblichen Wirtschaft der Region. Die IHK-zugehörigen Unternehmen wählen deshalb ihre Vertreter in verschiedenen, branchenspezifischen Wahlgruppen. Diese sind:
- Wahlgruppe I Industrie: 16 Sitze
- Wahlgruppe II Medien: 3 Sitze
- Wahlgruppe III Handel: 8 Sitze
- Wahlgruppe IV Kreditinstitute und Finanzierung: 3 Sitze
- Wahlgruppe V Beratung und Vermittlung: 3 Sitze
- Wahlgruppe VI Logistik und Verkehr: 4 Sitze
- Wahlgruppe VII Hotels, Gaststätten und Kongresswirtschaft: 2 Sitze
- Wahlgruppe VIII Dienstleistungen: 4 Sitze
- Wahlgruppe IX Informationstechnologie: 2 Sitze
- Wahlgruppe X Gesundheitswirtschaft: 8 Sitze
- Wie werde ich Kandidatin oder Kandidat? / Wer kann gewählt werden?
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen bis zum Ablauf der Wahlfrist das 18. Lebensjahr vollendet haben und wahlberechtigt sein. Zudem muss das Unternehmen in der Wählerliste aufgeführt sein. Jedes IHK-zugehörige Unternehmen kann nur in seiner Wahlgruppe kandidieren und nur mit einem Mitglied in der Vollversammlung vertreten sein. Wahlvorschläge können bis 16. Mai 2023 bei der IHK für Rheinhessen eingereicht werden.Zur Wahl in die Vollversammlung können vorgeschlagen werden bzw. können sich bewerben:
- Inhaberinnen / Inhaber von Einzelunternehmen
- vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen / Gesellschafter von Personengesellschaften
- vertretungsberechtigte Geschäftsführer / Vorstandsmitglieder von juristischen Personen
- ins Handelsregister eingetragene Prokuristinnen / Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-zugehörigen Unternehmen.
- Wer kann wählen? / Welche Funktion hat ein Wahlbevollmächtigter?
Wahlberechtigt ist jedes IHK-zugehörige Unternehmen, das in die Wählerliste eingetragen ist. Gewählt wird innerhalb der Wahlgruppe, der das Unternehmen angehört. Die Unternehmerinnen und Unternehmer wählen selbst. Bei juristischen Personen kann ein im Handelsregister eingetragener Prokurist bzw. Wahlbevollmächtigter das Wahlrecht ausüben.Bei der Briefwahl muss hierzu bei der Rücksendung der Wahlunterlagen dem Wahlschein eine Bevollmächtigung in schriftlicher Form beigefügt werden.
- Wieviele Kandidaten kann ich wählen?
Gewählt werden können so viele Kandidatinnen und Kandidaten, wie es Sitze in der jeweiligen Wahlgruppe gibt, zu der man selbst zugehörig ist. Jedoch ist nur maximal eine Stimme pro Kandidat (§ 13 Abs. 3 d. Wahlordnung bzw. § 14 Abs. 1 S. 2) möglich.
- Wann wird gewählt?
Die Wahl zur Vollversammlung der IHK für Rheinhessen für die Wahlperiode 2023 bis 2028 erfolgt als hybride Wahl (Briefwahl und Onlinewahl) im Zeitraum vom 8. August bis 15. September 2023, 12 Uhr.
- Was sind Wählerlisten?
Nur diejenigen IHK-Zugehörigen, die in die Wählerliste eingetragen sind, sind wahlberechtigt und wählbar. In der Wählerliste ist festgelegt, in welcher Wahlgruppe man wahlberechtigt und wählbar ist. Die Wählerlisten können in der Zeit vom vom 11. April 2023 bis 25. April 2023 von den IHK-zugehörigen Unternehmen oder ihren Bevollmächtigten in Räumen der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen eingesehen werden:
- Dienstleistungszentrum Mainz
Schillerplatz 7, 55116 Mainz - Dienstleistungszentrum Bingen
Mainzer Str. 136, 55411 Bingen - Dienstleistungzentrum Worms
Rathenaustr. 20, 67547 Worms
Anträge auf Aufnahme in die Wählerlisten, Anträge auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe sowie Einsprüche gegen die Wählerlisten müssen bis spätestens 2. Mai 2023 schriftlich beim Wahlausschuss eingehen. - Dienstleistungszentrum Mainz
- Was ist der Wahlausschuss?
Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl hat die derzeitige Vollversammlung auf Vorschlag des Präsidiums einen unabhängigen Wahlausschuss gewählt. Seine Aufgabe ist es, für einen ordnungsgemäßen Wahlablauf Sorge zu tragen und insbesondere die ihm nach der Wahlordnung übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Er setzt sich aus folgenden Personen zusammen:Vorsitzender
Wilhelm GerlachBeisitzer
Ulrike Knies
Michael Heinz
Stephan TrautmannDie Anschrift des Wahlausschusses lautet:
An den Wahlausschuss
der IHK für Rheinhessen
Schillerplatz 7
55116 MainzAlle Zuschriften in Wahlangelegenheiten sind ausschließlich an den Wahlausschuss zu richten. - Wie wird gewählt?
Sie können Ihre Stimme für die Vollversammlungswahl per Briefwahl oder online abgeben. Jede und jeder Wahlberechtigte kann jedoch nur einmal wählen. Die Wahlunterlagen werden Ihnen zugesandt. Erhalten Sie Wahlunterlagen für mehrere Wahlberechtigte, können Sie das Wahlrecht für jeden Wahlberechtigten ausüben.
- Wann werden die Wahlunterlagen versandt? / Was kann ich tun, wenn ich meine Wahlunterlagen verlegt habe?
Am 7. August 2023 werden die Wahlunterlagen verschickt.Wenn Sie Ihre Wahlunterlagen verlegt oder nicht erhalten haben, können Sie neue Unterlagen für die Wahl beim Wahlausschuss anfordern.
- Wie funktioniert die Briefwahl?
Die Briefwahlunterlagen bestehen aus dem Anschreiben, dem Wahlschein, dem Stimmzettel, dem Wahlumschlag und dem Rücksendeumschlag.
- Auf dem Stimmzettel den oder die Kandidaten Ihrer Wahl ankreuzen. Beachten Sie dabei die Höchstzahl der Stimmen. Streichungen, Veränderungen am Stimmzettel oder Kumulieren (mehrere Stimmen an einen Kandidaten vergeben) machen diesen ungültig.
- Stimmzettel in den Wahlumschlag legen und diesen verschließen.
- Wahlschein ausfüllen und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen.
- Folgende Unterlagen in den Rücksendeumschlag stecken:
1. Den verschlossenen Wahlumschlag mit dem darin befindlichen Stimmzettel
2. Den Wahlschein - Verschlossenen Rücksendeumschlag rechtzeitig unfrankiert an den Wahlausschuss abschicken oder bei der IHK bis spätestens 15. September 2023, 12 Uhr einwerfen/abgeben. Maßgeblich ist der Posteingang bei der IHK für Rheinhessen.
- Wie funktioniert die Onlinewahl?
Um online Ihre Stimme für die IHK-Vollversammlungswahl abzugeben, nutzen Sie den Link, den Sie mit Ihren Wahlunterlagen ab 7. August 2023 erhalten werden.Bevor Sie online wählen prüfen Sie bitte geeignete Sicherheitsmaßnahmen, mit denen das für die Wahlhandlung genutzte Endgerät gegen Eingriffe Dritter nach dem aktuellen Stand der Technik geschützt wird und damit ihre Stimme nicht durch Angriffe von außen, insbesondere durch Viren manipuliert werden kann.
- Wer stellt wann das Ergebnis der Wahl fest?
Das Ergebnis der Wahl wird für alle zehn Wahlgruppen durch den Wahlausschuss festgestellt. Dies findet unmittelbar nach Auszählung der Stimmen statt.Wann und wo wird das Ergebnis bekannt gegeben?
Das Wahlergebnis wird nach der Feststellung durch den Wahlausschuss auf der Internetseite der IHK für Rheinhessen www.ihk.de/rheinhessen/ihk-wahl bekannt gemacht. Das Ergebnis wird zusätzlich in unserer IHK-Zeitschrift „Report” sowie in der Tagespresse veröffentlicht.Die neu gewählten Mitglieder der Vollversammlung wählen in der ersten Sitzung aus ihrer Mitte das Präsidium.