Was sind Wählerlisten?

Nur diejenigen IHK-Zugehörigen, die in die Wählerliste eingetragen sind, sind wahlberechtigt und wählbar. In der Wählerliste ist festgelegt, in welcher Wahlgruppe man wahlberechtigt und wählbar ist. Die Wählerlisten können in der Zeit vom vom 11. April 2023 bis 25. April 2023 von den IHK-zugehörigen Unternehmen oder ihren Bevollmächtigten in Räumen der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen eingesehen werden:
Anträge auf Aufnahme in die Wählerlisten, Anträge auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe sowie Einsprüche gegen die Wählerlisten müssen bis spätestens 2. Mai 2023 schriftlich beim Wahlausschuss eingehen.