Wie werde ich Kandidatin oder Kandidat? / Wer kann gewählt werden?

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen bis zum Ablauf der Wahlfrist das 18. Lebensjahr vollendet haben und wahlberechtigt sein. Zudem muss das Unternehmen in der Wählerliste aufgeführt sein. Jedes IHK-zugehörige Unternehmen kann nur in seiner Wahlgruppe kandidieren und nur mit einem Mitglied in der Vollversammlung vertreten sein. Wahlvorschläge können bis 16. Mai 2023 bei der IHK für Rheinhessen eingereicht werden.
Zur Wahl in die Vollversammlung können vorgeschlagen werden bzw. können sich bewerben:
  • Inhaberinnen / Inhaber von Einzelunternehmen
  • vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen / Gesellschafter von Personengesellschaften
  • vertretungsberechtigte Geschäftsführer / Vorstandsmitglieder von juristischen Personen
  • ins Handelsregister eingetragene Prokuristinnen / Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-zugehörigen Unternehmen.