Personalfachkaufmann/-frau
- Welche Aufgaben hat ein Personalfachkaufmann?
- Wie kann ich zur Prüfung zugelassen werden?
- Wann findet die Prüfung statt, wie kann ich mich anmelden?
- Wie läuft die Prüfung ab und wie ist sie strukturiert?
- Welche Rechtsgrundlagen gibt es?
- Was kostet die Prüfung?
- Wo kann ich mich über Lehrgangsanbieter informieren?
Welche Aufgaben hat ein Personalfachkaufmann?
Geprüfte Personalfachkaufleute sind qualifiziert, verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Sie beraten qualifiziert und begleiten Prozesse. Insbesondere beherrschen sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit und gestalten verantwortlich die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing. Sie übernehmen verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnen sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
Wie kann ich zur Prüfung zugelassen werden?
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder - eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Personalfachkaufmanns haben. Weitere Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung.
Wann findet die Prüfung statt, wie kann ich mich anmelden?
Die Prüfungen finden an folgenden Terminen statt:
- 29. – 30.10.2024 – schriftlich
- Personalarbeit organisieren und durchführen (1. Prüfungstag)
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen (1. Prüfungstag)
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen (2. Prüfungstag)
Personal- und Organisationsentwicklung steuern (2. Prüfungstag)
20.11.2024 – voraussichtlich Fachgespräch
15.01.2024 – voraussichtlich mündliche Ergänzungsprüfung - 16. – 17.04.2025 – schriftlich
Personalarbeit organisieren und durchführen (1. Prüfungstag)
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen (1. Prüfungstag)
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen (2. Prüfungstag)
Personal- und Organisationsentwicklung steuern (2. Prüfungstag)
- 29. – 30.10.2025 – schriftlich
Personalarbeit organisieren und durchführen (1. Prüfungstag)
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen (1. Prüfungstag)
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen (2. Prüfungstag)
Personal- und Organisationsentwicklung steuern (2. Prüfungstag)
Bitte melden Sie sich mit diesem Anmeldeformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 586 KB) zur Prüfung an.
Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung ist der 05.01., für die Herbstprüfung sollte spätestens bis zum 05.07. Ihre Anmeldung bei uns eingegangen sein.
Falls Sie Bildungsfreistellung in 2024 beantragen möchten, geben Sie bitte folgende Anerkennungsziffer an: 2035/0426/24.
Informationen und Anträge zur Bildungsfreistellung finden Sie auf der Internetseite zur Bildungsfreistellung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.
Wie läuft die Prüfung ab und wie ist sie strukturiert?
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
Schriftliche Prüfung in den Handlungsbereichen:
- Personalarbeit organisieren und durchführen
- Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
- Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
- Personal- und Organisationsentwicklung steuern
Die Mündliche Prüfung findet in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 67 KB) statt.
Um Transparenz zu schaffen, werden Strukturübersichten veröffentlicht, die für die Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdurchführung relevant sind. Die Strukturübersichten geben Auskunft, wie sich die Punkte der schriftlichen Klausurfragen auf die Inhalte gemäß Verordnung aufteilen. Interessant ist ebenfalls der Rahmenplan sowie die Hilfsmittelliste, die für alle bundeseinheitlichen Prüfungen zur Verfügung stehen.
Erläuterungen zur Hilfsmittelliste:
Farbliche Markierungen, Unterstreichungen und Verweise auf andere Gesetzesstellen sind möglich. Ebenso dürfen eigene Klebezettel oder im Handel verfügbare Register mit Beschriftung (z. B. Überschrift des Paragrafen) verwendet werden. Die Hinweise zur Beschriftung der Klebezettel gelten auch für die Normenverweise (ein Normenverweis ist ein Querverweis von einem bestimmten Paragrafen auf einen anderen).
Farbliche Markierungen, Unterstreichungen und Verweise auf andere Gesetzesstellen sind möglich. Ebenso dürfen eigene Klebezettel oder im Handel verfügbare Register mit Beschriftung (z. B. Überschrift des Paragrafen) verwendet werden. Die Hinweise zur Beschriftung der Klebezettel gelten auch für die Normenverweise (ein Normenverweis ist ein Querverweis von einem bestimmten Paragrafen auf einen anderen).
Es können keine Hilfsmittel zugelassen werden, die Hinweise, wie z. B. Anwendungsbeispiele, Erklärungen/Erläuterungen, Kommentierungen oder richterliche Entscheidungen und Interpretationen enthalten.
Aufgabenstellungen von bereits durchgeführten Prüfungen können Sie bei der DIHK-Bildungs gGmbH bestellen, sie dienen Ihnen als Orientierungshilfe über das Profil dieser Weiterbildungsprüfung.
Welche Rechtsgrundlagen gibt es?
Die Prüfung wird aufgrund einer bundeseinheitlichen Verordnung in Verbindung mit der allgemeinen Prüfungsordnung durchgeführt. Diese Rechtsgrundlagen entnehmen Sie dem Downloadbereich.
Was kostet die Prüfung?
Die Prüfungsgebühr beträgt nach dem aktuellen Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen 550,00 Euro. Eine Information über die Zusammensetzung dieser Gebühr ist für Sie hinterlegt. Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte Aufgaben erhoben. Die Wiederholungsgebühr beträgt 50 % des Prüfungsteiles bzw. der Gesamtprüfungsgebühr.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte Aufgaben erhoben. Die Wiederholungsgebühr beträgt 50 % des Prüfungsteiles bzw. der Gesamtprüfungsgebühr.
Wo kann ich mich über Lehrgangsanbieter informieren?
Uns bekannte Lehrgangsanbieter können Sie z. B. auf dem Weiterbildungsportal der Industrie- und Handelskammern (WIS - Weiterbildungs-Informations-System) oder dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz ersehen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Bereich für Weiterbildungsinteressierte.
Die Industrie- und Handelskammer selbst bietet keine eigenen Vorbereitungslehrgänge an.