Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Welche Aufgaben haben Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte?

Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob Sie die Qualifikation haben, Aufgaben in der Sicherheitswirtschaft (gewerbliche Sicherheitsunternehmen und betriebliche Sicherheitseinrichtungen) insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten, Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten wahrzunehmen.

Wie kann ich zur Prüfung zugelassen werden?

Zur Prüfung wird zugelassen, wer
  • eine mit Erfolg abgeschlossene Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft
    oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgelegt sein müssen
    und
  • ein Mindestalter von 24 Jahren
    und
  • die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt, nachweisen kann.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft haben.
Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Wann findet die Prüfung statt, wie kann ich mich anmelden?

Die Prüfungen finden an folgenden Terminen statt:
  • 24.10.2024 (schriftlich)
    Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
    Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
    28.10.2024 voraussichtlich Fachgespräche – Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln (mündlich)
    16.12.2024 voraussichtlich Ergänzungsprüfung (mündlich)
  • 21.03.2025 (schriftlich)
  • 17.06.2025 (schriftlich)
  • 15.10.2025 (schriftlich)
Bitte melden Sie sich mit diesem Anmeldeformular (PDF-Datei · 578 KB) zur Prüfung an. Anmeldeschluss für die Prüfung im Frühjahr ist der 05.01., für die Prüfung im Sommer der 05.04. und für die Prüfung im Herbst der 05.07.
Falls Sie Bildungsfreistellung für die obigen Prüfungstermine in 2024 beantragen möchten, geben Sie bitte folgende Anerkennungsziffer 2035/0427/24 an.

Wie läuft die Prüfung ab und wie ist sie strukturiert?

Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem der drei Handlungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) erbracht wurden. Die Prüfung gliedert sich in die folgenden Handlungsbereiche:
Schriftliche Prüfung
1. Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
  • Rechtskunde
  • Dienstkunde
2. Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
  • Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
  • Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
  • Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
Mündliche Prüfung (Fachgespräch)
3. Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
  • Situationsbeurteilung und –bewältigung
  • Kommunikation
  • Kunden- und Serviceorientierung
  • Zusammenarbeit
Um Transparenz zu schaffen, werden Strukturübersichten veröffentlicht, die für die Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdurchführung relevant sind. Die Strukturübersichten geben Auskunft, wie sich die Punkte der schriftlichen Klausurfragen auf die Inhalte gemäß Verordnung aufteilen. Interessant ist ebenfalls der Rahmenplan sowie die Hilfsmittelliste, die für alle bundeseinheitlichen Prüfungen zur Verfügung stehen.
Erläuterungen zur Hilfsmittelliste:
Farbliche Markierungen, Unterstreichungen und Verweise auf andere Gesetzesstellen sind möglich. Ebenso dürfen eigene Klebezettel oder im Handel verfügbare Register mit Beschriftung (z. B. Überschrift des Paragrafen) verwendet werden. Die Hinweise zur Beschriftung der Klebezettel gelten auch für die Normenverweise (ein Normenverweis ist ein Querverweis von einem bestimmten Paragrafen auf einen anderen).
Es können keine Hilfsmittel zugelassen werden, die Hinweise, wie z. B. Anwendungsbeispiele, Erklärungen/Erläuterungen, Kommentierungen oder richterliche Entscheidungen und Interpretationen enthalten.

Aufgabenstellungen von bereits durchgeführten Prüfungen können Sie bei der DIHK-Bildungs gGmbH bestellen, sie dienen Ihnen als Orientierungshilfe über das Profil dieser Weiterbildungsprüfung.

Welche Rechtsgrundlagen gibt es?

Die Prüfung wird aufgrund einer Rechtsvorschrift (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 65 KB) in Verbindung mit der allgemeinen Prüfungsordnung durchgeführt. Diese Rechtsgrundlagen entnehmen Sie dem Downloadbereich.

Was kostet die Prüfung?

Die Prüfungsgebühr beträgt nach dem aktuellen Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen 400,00 Euro. Eine Information über die Zusammensetzung dieser Gebühr ist für Sie hinterlegt. Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte Aufgaben erhoben. Die Wiederholungsgebühr beträgt 50 % des Prüfungsteiles bzw. der Gesamtprüfungsgebühr.

Wo kann ich mich über Lehrgangsanbieter informieren?

Uns bekannte Lehrgangsanbieter können Sie z. B. auf dem Weiterbildungsportal der Industrie- und Handelskammern (WIS - Weiterbildungs-Informations-System) oder dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz ersehen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Bereich für Weiterbildungsinteressierte.
Die Industrie- und Handelskammer selbst bietet keine eigenen Vorbereitungslehrgänge an.