Fachwirt/-in für audiovisuelle Medienproduktionen - Bachelor Professional in audiovisuellen Medienproduktionen (IHK für Rheinhessen)

Welche Aufgaben hat ein/e Fachwirt/-in für audiovisuelle Medienproduktionen?

Geprüfte Fachwirte für audiovisuelle Medienproduktionen – Bachelor Professional in audiovisuellen Medienproduktionen (IHK für Rheinhessen) sind berufserfahrene und praxisbewährte Experten für nationale und internationale audiovisuelle Medienprojekte und Medienproduktionen in öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Medienunternehmen, die im Rahmen des Projektmanagements Aufgaben im Bereich der Planung, Organisation und Durchführung von audiovisuellen Medienprojekten unter Berücksichtigung zeitlicher, örtlicher, inhaltlicher, rechtlicher und finanzieller Aspekte sowie Aufgaben der Personal- und betrieblichen Führung bei Produktionen wahrnehmen und auf der Projektebene verantwortlich sind, Medienproduktionen zu planen, wirtschaftlich, organisatorisch und technisch verantwortlich vorzubereiten, durchzuführen, zu steuern, zu überwachen und abzuschließen.

Wie kann ich zur Prüfung zugelassen werden?

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf als Kaufmann oder Kauffrau für Audiovisuelle Medien
    oder
  • eine mit Erfolg abgelegt Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, die dem Bereich Medien zugeordnet werden kann und mindestens ein Jahr Berufserfahrung
    oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Fach-, Hochschulprüfung in einem Studiengang, der dem Bereich der Medienwirtschaft zugeordnet werden kann, bzw. eine mit Erfolg abgelegte Fortbildungsprüfung gemäß § 53 c BBiG und eine Berufspraxis von mindestens einem Jahr
    oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung eines fachnahen Fortbildungsabschlusses der 1. beruflichen Fortbildungsstufe gem. § 53 b Absatz 3 BBiG und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren
    oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 Nr. 2 bis 5 muss wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.
Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit), erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen sowie dem Lernumfang gemäß § 53 c Absatz 2 BBiG entsprechen.

Wann findet die Prüfung statt, wie kann ich mich anmelden?

Die Prüfungen findet alle zwei Jahre im Herbst statt.
Prüfungstermine Herbst 2024:
  • 24. – 25.10.2024
    • 08:30 – 13:30 Uhr Betriebsmanagement (1. Prüfungstag)
    • 08:30 – 13:30 Uhr Projektmanagement (2. Prüfungstag)
  • 16. – 17.12.2024
    • Präsentation und Fachgespräch
Bitte melden Sie sich zur Prüfung mit diesem Anmeldeformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 619 KB) an. Anmeldeschluss für die nächste Prüfung (Herbst 2026) ist am 5. Juli 2026.
Falls Sie Bildungsfreistellung für 2024 beantragen möchten, geben Sie bitte folgende Anerkennungsziffer an: 2035/2960/24.

Wie läuft die Prüfung ab und wie ist sie strukturiert?

Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Die Gesamtprüfung beinhaltet zwei schriftlich durchzuführende Teilprüfungen und eine mündliche Teilprüfung.
Die schriftliche Prüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:
  • Betriebsmanagement
  • Projektmanagement
Die mündliche Prüfung gliedert sich in Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch. Zur mündlichen Prüfung ist zuzulassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat
Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für audiovisuelle Medienproduktionen und Geprüfte Fachwirtin für audiovisuelle Medienproduktionen – Bachelor Professional in audiovisuellen Medienproduktionen (IHK für Rheinhessen), die wir im Downloadbereich für Sie bereit gestellt haben.
Welche Rechtsgrundlagen gibt es?
Die Prüfung wird aufgrund der besonderen Rechtsvorschrift der IHK für Rheinhessen in Verbindung mit der allgemeinen Prüfungsordnung durchgeführt.

Was kostet die Prüfung?

Die Prüfungsgebühr bestimmt sich nach dem aktuellen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 376 KB) der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen. Sie beträgt für diese Prüfung insgesamt 550,00 Euro. eine Information über die Zusammensetzung dieser Prüfungsgebühren ist für Sie hinterlegt. Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte Aufgaben erhoben. Die Wiederholungsgebühr beträgt 50 % des Prüfungsteiles bzw. der Gesamtprüfungsgebühr.

Wo kann ich mich über Lehrgangsanbieter informieren?

Uns bekannte Lehrgangsanbieter können Sie z. B. auf dem Weiterbildungsportal der Industrie- und Handelskammern (WIS-Weiterbildungs-Informations-System) oder dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz ersehen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Bereich für Weiterbildungsinteressierte.
Die Industrie- und Handelskammer selbst bietet keine eigenen Vorbereitungslehrgänge an.