Bilanzbuchhalter/-in - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
- Welche Aufgaben hat ein Bilanzbuchhalter?
- Wie kann ich zur Prüfung zugelassen werden?
- Wann findet die Prüfung statt, wie kann ich mich anmelden?
- Wie läuft die Prüfung ab und wie ist sie strukturiert?
- Welche Rechtsgrundlagen gibt es?
- Was kostet die Prüfung?
- Wo kann ich mich über Lehrgangsanbieter informieren?
Welche Aufgaben hat ein Bilanzbuchhalter?
Mit dem Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob Sie die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/einer Bilanzbuchhalters(in) wahrzunehmen.
Geprüfte Bilanzbuchhalter sind qualifiziert, Aufgaben wahrzunehmen, wie z. B. Gewährleisten der Organisation und Funktion des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesens, Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht sowie von Abschlüssen nach internationalen Standards, Berichterstattung, Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Planungs- und Kontrollentscheidungen, Planung und Abwicklung finanzwirtschaftlicher Vorgänge sowie unternehmensrelevanter Aufgaben unter Beachtung volkwirtschaftlicher Zusammenhänge.
Wie kann ich zur Prüfung zugelassen werden?
Zur schriftlichen Teilprüfung wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kfm. oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
oder - einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des
Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder
Fachkauffrau
oder
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich
geprüfte Betriebswirtin
oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer
staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie
oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer
Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis*
oder - eine mindestens fünfjährige Berufspraxis*.
Zur mündlichen Teilprüfung ist nur zuzulassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.
Die mündliche Prüfung ist innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der schriftlichen Prüfung durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist die schriftliche Prüfung erneut abzulegen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung, die Sie im Downloadbereich finden. Für Sonderfälle gelten die Regelungen des § 2 Abs. 4 der Prüfungsordnung.
*Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 der Verordnung genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
Wann findet die Prüfung statt, wie kann ich mich anmelden?
Die Prüfungen zum Bilanzbuchhalter finden an folgenden Terminen statt:
- 25.03. + 27.03. + 01.04.2025
- 03.09. + 09.09. + 12.09.2025
Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular (PDF-Datei · 631 KB) zur Prüfung an.
Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfungen ist der 05.01, für die Herbstprüfungen sollte spätestens bis zum 05.07. Ihre Anmeldung bei uns eingegangen sein.
Falls Sie Bildungsfreistellung für obige Prüfungstermine in 2024 beantragen möchten, geben Sie bitte folgende Anerkennungsziffer 2035/0413/24 an.
Informationen und Anträge zur Bildungsfreistellung finden Sie auf der Internetseite zur Bildungsfreistellung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.
Wie läuft die Prüfung ab und wie ist sie strukturiert?
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil.
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt und besteht aus drei zu bearbeitenden Aufgabenstellungen.
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat. Sie besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch.
Um Transparenz zu schaffen, werden Strukturübersichten veröffentlicht, die für die Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdurchführung relevant sind. Die Strukturübersichten geben Auskunft, wie sich die Punkte der schriftlichen Klausurfragen auf die Inhalte gemäß Verordnung aufteilen. Informativ ist ebenfalls der Rahmenplan sowie die Hilfsmittelliste, die für alle bundeseinheitlichen Prüfungen zur Verfügung stehen.
Erläuterungen zur Hilfsmittelliste:
Farbliche Markierungen, Unterstreichungen und Verweise auf andere Gesetzesstellen sind möglich. Ebenso dürfen eigene Klebezettel oder im Handel verfügbare Register mit Beschriftung (z. B. Überschrift des Paragrafen) verwendet werden. Die Hinweise zur Beschriftung der Klebezettel gelten auch für die Normenverweise (ein Normenverweis ist ein Querverweis von einem bestimmten Paragrafen auf einen anderen).
Farbliche Markierungen, Unterstreichungen und Verweise auf andere Gesetzesstellen sind möglich. Ebenso dürfen eigene Klebezettel oder im Handel verfügbare Register mit Beschriftung (z. B. Überschrift des Paragrafen) verwendet werden. Die Hinweise zur Beschriftung der Klebezettel gelten auch für die Normenverweise (ein Normenverweis ist ein Querverweis von einem bestimmten Paragrafen auf einen anderen).
Es können keine Hilfsmittel zugelassen werden, die Hinweise, wie z. B. Anwendungsbeispiele, Erklärungen/Erläuterungen, Kommentierungen oder richterliche Entscheidungen und Interpretationen enthalten.
Aufgabenstellungen von bereits durchgeführten Prüfungen können Sie bei der DIHK-Bildungs gGmbH bestellen, sie dienen Ihnen als Orientierungshilfe über das Profil dieser Weiterbildungsprüfung.
Welche Rechtsgrundlagen gibt es?
Die Prüfung wird aufgrund einer bundeseinheitlichen Verordnung in Verbindung mit der allgemeinen Prüfungsordnung durchgeführt.
Was kostet die Prüfung?
Die Prüfungsgebühr bestimmt sich nach dem aktuellen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 376 KB) der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen. Für die Bilanzbuchhalterprüfung werden 700,00 Euro fällig. Eine Information über die Zusammensetzung dieser Gebühr ist für Sie hinterlegt. Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte Aufgaben erhoben. Die Wiederholungsgebühr beträgt 50 % des Prüfungsteiles bzw. der Gesamtprüfungsgebühr.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte Aufgaben erhoben. Die Wiederholungsgebühr beträgt 50 % des Prüfungsteiles bzw. der Gesamtprüfungsgebühr.
Wo kann ich mich über Lehrgangsanbieter informieren?
Uns bekannte Lehrgangsanbieter können Sie z. B. auf dem Weiterbildungsportal der Industrie- und Handelskammern (WIS-Weiterbildungs-Informations-System) oder dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz ersehen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Bereich für Weiterbildungsinteressierte.
Die Industrie- und Handelskammer selbst bietet keine eigenen Vorbereitungslehrgänge an.