Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen

Durch die Modernisierung der Ausbildungsordnung ist es möglich, den Ausbildungsberuf an die aktuellen und absehbaren Anforderungen in der beruflichen Praxis anzupassen. Das Kompetenzprofil des Berufsbildes der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen wurde deshalb neu beschrieben und auch der Rahmenlehrplan neu gefasst.
In der Arbeitswelt der Versicherungsbranche kam es in den letzten Jahren zu umfassenden Weiterentwicklungen und Umstrukturierungen, die unter anderem durch digitale Technologien neuerer Generation angetrieben werden. Die Tätigkeiten der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen sind zwar schon länger digital geprägt, jedoch gewinnt die Digitalisierung im Versicherungsgewerbe weiter an Dynamik und führt somit zu Veränderungen der Geschäftsprozesse und Arbeitsformen. Deshalb sollen vor allem digitale Kompetenzen für die Auszubildenden intensiver verankert sein, um eine breite Kernqualifikation entwickeln zu können.
Unter anderem wird es zukünftig eine gestreckte Abschlussprüfung mit Teil 1 und Teil 2 statt einer Zwischenprüfung und gesonderten Abschlussprüfung geben.

Arbeitsgebiet

Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen sind in allen Bereichen des Versicherungs- und des Finanzdienstleistungsgewerbes tätig. Sie akquirieren, beraten und betreuen Privat- und Geschäftskunden.
Sie schätzen, überprüfen und analysieren die zu versichernden Risiken für ihr Kundenklientel ein und bearbeiten Versicherungsanträge, -verträge und -leistungen, Immobilienfinanzierungen, Altersvorsorgeprodukte und nehmen Vermögensverwaltungen vor. Korrespondieren mit Kunden und Anwälten.
Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen kennen sich in den Bereichen der Altersvorsorge ebenso wie in den Segmenten der allgemeinen Finanzwirtschaft aus. Sie erledigen kaufmännische Verwaltungsaufgaben und sind im Innen- wie im Außendienst im Einsatz.

Branchen/Betrieb

Versicherungsgesellschaften, -agenturen, -makler, Größere Verkehrs-, Transport-, Logistik- und Handelsunternehmen, Banken Berufliche Qualifikationen Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen sind in der Lage alle Aufgaben ihres Betätigungsfeldes selbständig auszuführen.
Sie haben im Innendienst sowohl fachspezifische, als auch allgemeine Kaufmännische Funktionen und Tätigkeiten zu übernehmen. Im Außendienst haben sie vorrangig die Produkte und Dienstleistungen Ihres Unternehmens, bzw. die der von ihnen vertretenen Gesellschaften mit und ohne modernen Informations- und Kommunikationsmitteln anzubieten, zu präsentieren und zu verkaufen.
Sie beraten Privat- und Geschäftskunden vorrangig in den Sparten wie Kranken-, Lebens- und Unfall-, Sach-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, sowie Kraftfahrtversicherungen und Finanzprodukte erfolgreich.
Sie stehen ihrem Klientel darüber hinaus jederzeit beratend zur Seite und pflegen ihre Geschäftskontakte. Beratungs-, Verkaufs-, Vertriebs- und Servicekompetenz sowie ein spartenübergreifendes Produktwissen sind hierfür erforderlich.

Berufliche Fähigkeiten

Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen ...
  • beraten und betreuen Kunden bedarfs- und situationsgerecht
  • analysieren den individuellen Bedarf des Kunden an Versicherungsschutz und Vermögensanlage
  • unterbreiten Angebote und schließen Verträge ab
  • nehmen Vertragsänderungen vor und führen Maßnahmen zur Bestandspflege und Vertragserhaltung durch
  • prüfen Leistungsfälle und informieren über den Umfang der Leistungen nutzen die Instrumente des Rechnungswesens und Ergebnisse des Controllings für ihr Handeln
  • arbeiten team-, prozess- und projektorientiert

Wahlqualifikationen

Es ist einer der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen und im Ausbildungsvertrag festzulegen:
  1. Versicherungsfälle managen,
  2. Risikomanagement durchführen,
  3. Risiken für Nicht-Privatkunden absichern,
  4. im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten oder
  5. Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten.
Der zeitliche Richtwert in der betrieblichen Ausbildung beträgt sechs Monate.

Abschlussprüfung

Die bisherige Zwischen- und Abschlussprüfung wird ersetzt durch die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung (Abschlussprüfung in zwei voneinander getrennten Teilen).
Prüfung
Prüfungsbereich
Dauer/Form
Gewichtung
Teil 1



Allgemeine Versicherungswirtschaft
120 Min./ Schriftliche Prüfung
20 %
Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung
150 Min./ Schriftliche Prüfung
30 %
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Min./ Schriftliche Prüfung
10 %
Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt
15 Min./ Gesprächs-simulation
20 %
Teil 2
Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft
20 Min./ Fallbezogenes Fachgespräch
20 %
Der Prüfungsbereich „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ wird mit einer Gesprächssimulation durchgeführt. Für die Gesprächssimulation stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben aus dem nach § 12 Absatz 2 zugrunde gelegten Gebiet zur Auswahl. Der Prüfling hat eine der Aufgaben auszuwählen. Für die Auswahl der Aufgabe und die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen ihm insgesamt 15 Minuten zur Verfügung.
Der Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ erfolgt in einem fallbezogenen Fachgespräch. Die zu prüfende Person hat zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch zu der nach § 4 Absatz 3 ausgewählten Wahlqualifikation eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist von dem oder der Ausbildenden zu bestätigen.
Der Report soll zwei bis vier Seiten umfassen und ist im Online-Portal der IHK zu erfassen. Er muss spätestens am ersten Tag des Teiles 2 der Abschlussprüfung vorliegen.
Empfehlungen für den Prüfungs-Report
Der Prüfling soll im Fachgespräch über die selbständig durchgeführte betriebliche Fachaufgabe zeigen, dass er in der Lage ist:
  • komplexe Aufgaben zu bearbeiten
  • seine Vorgehensweise zu begründen
  • Problemlösungen in der Praxis zu erarbeiten
  • Hintergründe und Schnittstellen zu erläutern
  • Ergebnisse zu bewerten
Der eingereichte Report dient als Grundlage für das Fallbezogene Fachgespräch. Der Report wird nicht bewertet.
Formale Hinweise für die Erstellung des Reports:
  • 2-4 Seiten Umfang gem. AO., DIN A 4
  • Schriftgröße 12, Schriftart Arial
  • 1,5-zeilig verfasst
  • einseitig beschrieben
  • linker und rechter Rand 2,5 cm, fortlaufende Seitennummerierung
  • Verwendung der Ich-Form
  • Name auf jeder Seite
  • ganze, ausformulierte Sätze
Angabe der Wahlqualifikationseinheit
Gliederungspunkte gem. Ausbildungsordnung:
  • Aufgabenstellung / Arbeitsauftrag
  • Planungs- und Vorbereitungsphase
  • Durchführungsphase
  • Auswertungsphase

Ausbildungsdauer

Nach der geltenden Ausbildungsordnung dauert die Ausbildung 3 Jahre

Berufsschulen

Berufsbildende Schule 3
Wirtschaft & Verwaltung
Am Judensand 8
55122 Mainz
06131 906070

Ausbildungsverordnung

Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 2. März 2022