Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen – Eckwerte zur Neuordnung
Am 1. August 2022 trat die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen (Versicherungs-und-Finanzanlagen-Kaufleute-Ausbildungsverordnung – VersFinKflAusbV)“ in Kraft.
Auf Basis dieser neuen Ausbildungsverordnung wurden von den zuständigen Gremien der AkA die Eckwerte für die Durchführung der gestreckten Abschlussprüfung und für die Prüfungsorganisation festgelegt. Die schriftliche Aufgabenstellung für Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung erfolgt zentral durch die AkA.
- Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
- Prüfungsbereich: Allgemeine Versicherungswirtschaft
- Prüfungszeit: 120 Minuten
- Prüfungsverfahren: Ungebundene Aufgaben
- Punkte: 100
- Zeitpunkt laut AO:
Im vierten Ausbildungshalbjahr - Organische Einbindung:
Zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung Frühjahr/Herbst gilt Blockzuordnung wie bisherige Zwischenprüfung Kaufmann für Versicherungen und Finanzen / Kauffrau für Versicherungen und Finanzen - Prüfungsinhalte:
Gemäß § 7 VersFinKflAusbV die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ersten 15 Ausbildungsmonate sowie der im Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
- Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
- Prüfungsbereiche:
- Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung (A)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (B)
- Prüfungszeit:
- 50 Minuten (A)
- 60 Minuten (B)
- Prüfungsverfahren:
- Ungebundene Aufgaben (A)
- Gebundene und ungebundene Aufgaben (vollständig maschinell auswertbar) (B)
- Punkte: 100 (A, B)
- Gesamtprüfungszeit der schriftlichen Prüfungsbereiche in Teil 2
- 210 Minuten
- Prüfungsinhalte:
- Gemäß § 9 Abs. 1 VersFinKflAusbV die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der im Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
- Gemäß § 9 Abs. 2 VersFinKflAusbV sollen in Teil 2 der Abschlussprüfung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.
- Organische Einbindung:
Abschlussprüfung Sommer/Winter - Erster Prüfungstag:
Ab 8:00 Uhr / 150 Minuten Prüfungsbereich „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“ - Zweiter Prüfungstag
Ab 14:00 Uhr / 60 Minuten Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- Prüfungsbereiche:
- Prüfungskatalog
Neben den Ordnungsmitteln Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan stellt der Prüfungskatalog der AkA eine weitere wichtige Informationsquelle für die Abschlussprüfung dar. Der Prüfungskatalog wird auf Basis der Ordnungsmittel entwickelt bzw. aus diesen abgeleitet und bezieht sich ausschließlich auf die o. g. schriftlichen Prüfungsbereiche der gestreckten Abschlussprüfung. Der Prüfungskatalog ist über den U-Form Verlag veröffentlicht. - Proximus Bedingungswerk
Die gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1 und 2) nach neuer Ausbildungsordnung (AO 2022) kann ausschließlich mit dem Proximus Bedingungswerk 5 absolviert werden. Die für die Übergangszeit noch angebotenen Abschluss- und Zwischenprüfungen nach alter Ausbildungsordnung (AO 2006 bzw. ÄVO 2014) beziehen sich ausschließlich auf das Proximus-Bedingungswerk 4. Die Informationen des AKA finden Sie auf deren Website (>Aktuelles).