Fachkraft für Gastronomie
Fachkräfte für Gastronomie sind die Allrounder im Gastgewerbe, insbesondere im Verkauf und in der Gästebetreuung. Die Ausbildung beinhaltet einen viermonatigen Schwerpunkt entweder im Restaurantservice oder in der Systemgastronomie.
Fachkräfte für Gastronomie nehmen Warenlieferungen in Empfang und prüfen sie, sie kontrollieren die Lagerbestände und helfen bei der Zubereitung und Präsentation von Speisen.
Im Restaurantservice dekorieren sie Gasträume und Tische und empfangen und bedienen die Gäste. Außerdem arbeiten Sie an der Bar oder am Getränkeausschank, bereiten dort Getränke zu und schenken diese aus.
In der Systemgastronomie bereiten sie Speisen und Getränke zu, betreuen und bedienen die Gäste.
Arbeitsgebiet
Die Fachkraft im Gastgewerbe ist insbesondere in den Bereichen Restaurant, Buffet, Wirtschaftsdienst (Etage) und Küche tätig. Im Restaurant bedient und betreut sie Gäste, serviert Speisen und Getränke und erstellt Rechnungen. Am Buffet schenkt sie Getränke aus und stellt Aufguss- und Heißgetränke her. Im Wirtschaftsdienst ist sie für das Herrichten und Dekorieren der Gasträume zuständig. In der Küche stellt sie einfache Speisen her und richtet sie an. Ebenso führt die Fachkraft im Gastgewerbe Verwaltungsarbeiten durch, wirkt bei Verkaufsaktionen mit und nimmt Reservierungen entgegen.
Mit einem zusätzlichen dritten Ausbildungsjahr können Fachkräfte im Gastgewerbe die Berufsabschlüsse Restaurantfachmann (-frau) oder Hotelfachmann (-frau) erreichen.
Branchen und Betriebe
Unternehmen der Gastronomie, wie Restaurants, Systemgastronomie, Gasthöfe, Bistros, Hotels und im Catering- und Veranstaltungsservice.
Berufliche Fähigkeiten
- stellt einfache Speisen her und richtet sie an,
- serviert Speisen und Getränke,
- schenkt Getränke aus und stellt Aufguß- und Heißgetränke her,
- richtet Gästeräume her,
- lagert Waren und überwacht Bestände,
- führt Verwaltungsarbeiten durch,
- wirkt bei Verkaufsaktionen mit,
- nimmt Reservierungen entgegen,
- empfängt und betreut Gäste.
Inhalte der Berufsausbildung
Die Ausbildung umfasst die 'Berufliche Grundbildung' und 'Gemeinsame berufliche Fachbildung'
Berufliche Grundbildung:
- Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht;
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes;
- Sicherheit und Gesundheitsschutz;
- Umweltschutz;
- Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf;
- Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung;
- Hygiene;
- Küchenbereich;
- Servicebereich;
- Büroorganisation und –kommunikation;
- Warenwirtschaft.
Gemeinsame berufliche Fachbildung:
- Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf;
- Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung;
- Warenwirtschaft;
- Werbung und Verkaufsförderung;
- Wirtschaftsdienst.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel 2 Jahre.
Prüfungen
Am Ende des zweiten Ausbildungsjahr findet eine Zwischenprüfung im Prüfungsbereich “Wirtschaftsdienst” statt. Sie erstreckt sich auf die in den ersten zwölf Monate vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Der Prüfungsbereich “Wirtschaftsdienst” besteht aus zwei Teilen.
Zwischenprüfung
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Teil 1
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Schriftliche Prüfung
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60 Minuten
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Teil 2
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Arbeitsaufgabe
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60 Minuten
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Die Ergebnisse der Zwischenprüfung haben keinen Einfluss auf die Ergebnisse der Abschlussprüfung. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist für Auszubildende jedoch Voraussetzung, um zur Abschlussprüfung zugelassen werden zu können.
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt. Die Abschlussprüfung besteht aus drei Prüfungsbereichen.
Abschlussprüfung
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Schriftliche Prüfungsfächer
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Produktion und Service
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60 Minuten
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Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlagerung
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90 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
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Arbeitsaufgabe + 10 minütiges situatives Fachgespräch
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Produktion und Service
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90 Minuten
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Berufsschulen
Ausbildungsverordnung
Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 9. März 2022