Aufstiegsbonus
Mit dem Aufstiegsbonus I und Aufstiegsbonus II hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) einen finanziellen Anreiz geschaffen, um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu unterstreichen.
Der Aufstiegsbonus soll Anreize schaffen, sich nach abgeschlossener Berufsausbildung weiterzubilden. Damit möchte das Land dem Fachkräftemangel begegnen und Anreize für Gründungen schaffen.
Mit dem Aufstiegsbonus I in Höhe von 2.000 Euro wird die Bereitschaft gewürdigt, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Mit dem Aufstiegsbonus II in Höhe von 2.500 Euro wird eine Existenzgründung honoriert sowie ein Anreiz geschaffen, sich auf Grundlage einer erfolgreich abgelegten Meisterprüfung oder einer gleichwertigen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfung selbstständig zu machen.