Rechte und Pflichten in der Ausbildung
Pflichten des Ausbildenden
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem/der Auszubildenden alle Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungszieles notwendig sind. Alle zur betrieblichen Ausbildung erforderlichen Ausbildungsmittel müssen dem/der Auszubildenden kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Ferner muss der Ausbilder den Auszubildenden zur Teilnahme am Berufsschulunterricht anhalten und die Auszubildenden für die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen freistellen. Der Ausbildende ist verpflichtet, die Tätigkeitsnachweishefte regelmäßig und zeitnah zu kontrollieren und abzuzeichnen. Schließlich ist dem/der Auszubildenden am Ende der Ausbildungszeit ein Zeugnis auszustellen.
Pflichten des Auszubildenden
Der/die Auszubildende ist verpflichtet, die Fertigkeiten und Kenntnisse seines/ihres Berufes zu erwerben. Im eigenen Interesse liegt sorgfältiges Arbeiten, Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen und am Berufsschulunterricht, das Führen von Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweisheften, Befolgen von Weisungen, Beachten der für das Unternehmen geltenden Ordnung, sorgfältiges Umgehen mit Maschinen und Einrichtungen. Selbstverständlich dürfen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht weitergegeben werden.