Übersicht Mindestausbildungsvergütung
Die Höhe der Vergütung berechnet sich jeweils auf der Basis des Jahres des Ausbildungsbeginns mit gesetzlich festgelegten Steigerungssätzen.
Beginn der Ausbildung zwischen 01.01. und 31.12.2024:
1. Jahr der Ausbildung | 2. Jahr der Ausbildung | 3. Jahr der Ausbildung | 4. Jahr der Ausbildung |
649 € | 766 € | 876 € | 909 € |
Beginn der Ausbildung zwischen 01.01. und 31.12.2025:
1. Jahr der Ausbildung | 2. Jahr der Ausbildung | 3. Jahr der Ausbildung | 4. Jahr der Ausbildung |
682 € | 805 € | 921 € | 955 € |
Beginn der Ausbildung zwischen 01.01. und 31.12.2026:
Wie die Mindestausbildungsvergütung sich in den Folgejahren entwickelt, gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung jeweils im November des Vorjahres bekannt.