Übersicht Mindestausbildungsvergütung

Die Höhe der Vergütung berechnet sich jeweils auf der Basis des Jahres des Ausbildungsbeginns mit gesetzlich festgelegten Steigerungssätzen.
Beginn der Ausbildung zwischen 01.01. und 31.12.2024:
1. Jahr der Ausbildung 2. Jahr der Ausbildung 3. Jahr der Ausbildung 4. Jahr der Ausbildung
649 € 766 € 876 € 909 €
Beginn der Ausbildung zwischen 01.01. und 31.12.2025:
1. Jahr der Ausbildung 2. Jahr der Ausbildung 3. Jahr der Ausbildung 4. Jahr der Ausbildung
682 € 805 € 921 € 955 €
Beginn der Ausbildung zwischen 01.01. und 31.12.2026:
Wie die Mindestausbildungsvergütung sich in den Folgejahren entwickelt, gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung jeweils im November des Vorjahres bekannt.