Neuordnung der IT-Berufe
Informationen zur Neuordnung
Die vier großen IT-Berufe Fachinformatiker/-in, IT-System-Elektroniker/-in, IT-System-Kaufmann/-frau und Informatikkaufmann/-frau werden zum 1. August 2020 neu geordnet. Anlass für die Überarbeitung der Ausbildungsgänge waren insbesondere geänderte Anforderungen in den Bereichen Vernetzung, Internet of Things, Industrie 4.0 und die damit verbundene Digitalisierung aller Wirtschaftsbereiche.
Der Ausbildungsberuf Fachinformatiker/-in wird um die beiden neuen Fachrichtungen „Daten- und Prozessanalyse“ sowie „Digitale Vernetzung“ ergänzt. Die bisherigen Fachrichtungen "Anwendungsentwicklung" und "Systemintegration" bleiben bestehen.
Der bisherige Ausbildungsberuf IT-System-Kaufmann/-frau wird in dem neuen Beruf Kaufmann/-frau für IT-System-Management fortgeführt und der bisherige Ausbildungsberuf Informatikkaufmann/-frau wird ersetzt durch den neuen Beruf Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement. Statt einer Zwischen- und Abschlussprüfung wird es für alle IT-Berufe künftig eine gestreckte Abschlussprüfung, bestehend aus Teil 1 und Teil 2 durchgeführt.
Hinweis der IHK: Alle Berufsausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2020 beginnen, müssen nach den neuen Verordnungen ausgebildet werden.
Ausbildungsordnungen
Zum 01.08.2020 treten die neue Ausbildungsordnung für die IT-Berufe in Kraft. Alle Berufe haben wie bisher auch Einsatzgebiete und berufsbildübergreifende (Kernqualifikationen) sowie berufsprofilgebende (Fachqualifikationen) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
- Verordnung Fachinformatiker
- Verordnung IT-System-Elektroniker
- Verordnung Kaufmann/Kauffrau für IT-System-Management
- Verordnung Kaufmann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement
Die Rahmenlehrpläne finden Sie auf der Webseite des KMK.
Umsetzungshilfen des BIBB
- Fachinformatiker
- IT-Systemelektroniker
- Kaufmann/Kauffrau für IT System-Management
- Kaufmann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement
Neue Berufsbezeichnungen
Fachinformatiker/-in – Fachrichtung Anwendungsentwicklung
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Anwendungsentwicklung arbeiten in der IT-Branche, in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie in Organisationen und im Öffentlichen Dienst. Sie entwickeln Softwarelösungen für interne und externe Kunden und Kundinnen.
Fachinformatiker/-in – Fachrichtung Systemintegration
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Systemintegration arbeiten in der IT-Branche, in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie in Organisationen und im Öffentlichen Dienst. Sie konzipieren, installieren und administrieren vernetzte IT-Systeme für interne und externe Kunden und Kundinnen.
Fachinformatiker/-in – Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse arbeiten in der IT-Branche, in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie in Organisationen und im Öffentlichen Dienst. Sie stellen die Verfügbarkeit sowie Qualität und Quantität von Daten sicher und entwickeln IT-Lösungen für digitale Produktions- und Geschäftsprozesse.
Fachinformatiker/-in – Fachrichtung: Digitale Vernetzung
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Digitale Vernetzung arbeiten in der IT-Branche, in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie in Organisationen und im Öffentlichen Dienst. Sie arbeiten mit der Netzwerkinfrastruktur und den Schnittstellen zwischen Netzwerkkomponenten und cyber-Physischen Systemen. Sie vernetzen und optimieren Systeme und Anwendungen auf IT-Ebene. Sie sichern Daten gegen unerlaubte Zugriffe und vermeiden/beheben Systemausfälle.
IT-System-Elektroniker/-in
IT-System-Elektroniker/innen arbeiten in der IT-Branche, in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie in Organisationen und im Öffentlichen Dienst. Sie finden insbesondere Beschäftigung bei Herstellern und Betreibern von IT-Infrastrukturen und IT-Systemen sowie bei Installationsbetrieben für Sicherheitstechnik. Ihre Tätigkeit umfasst auch elektrotechnische Arbeiten im IT-Bereich.
Kaufmann/Kauffrau für IT-System-Management
Der bisherige Ausbildungsberuf IT-System-Kaufmann/-frau wird in dem neuen Beruf Kaufmann/-frau für IT-System-Management fortgeführt und nimmt auch Inhalte des/der Informatikkaufmann/-frau auf. Sie arbeiten in der IT-Branche, in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie in Organisationen und im Öffentlichen Dienst. Sie sind Fachkräfte für die Vermarktung und das Anbieten von IT-Dienstleistungen (Hardware/Software/Services). Darüber hinaus managen und administrieren sie IT-Systeme.
Kaufmann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement
Der bisherige Ausbildungsberuf Informatikkaufmann/-frau wird ersetzt durch den neuen Beruf Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement. Sie arbeiten in der IT-Branche, in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche sowie in Organisationen und im Öffentlichen Dienst. Sie sind Fachkräfte im Umgang mit Daten und Prozessen aus einer ökonomisch-betriebswirtschaftlichen Perspektive. Sie machen Informationen und Wissen verfügbar, um aus der zunehmenden Digitalisierung wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen; sie managen die Digitalisierung von Geschäftsprozessen auf der operativen Ebene.
Abschlussprüfung
Die bisherige Zwischen- und Abschlussprüfung wird ersetzt durch die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung (Abschlussprüfung in zwei voneinander getrennten Teilen). Dies gilt für alle Verträge, die ab 1. August 2020 beginnen.
- Teil 1 der Prüfung mit 20 Prozent Gewichtung
- Prüfungsbereich 1: „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“
Es werden nur berufsbildübergreifende Positionen geprüft. Alle IT-Berufe werden die gleiche Teil 1 Prüfung haben.
- Teil 2 der Prüfung mit 80 Prozent Gewichtung
- Prüfungsbereich 2: betriebliche Projektarbeit (50 Prozent )
- Prüfungsbereich 3: berufsspezifische Aufgabe (10 Prozent )
- Prüfungsbereich 4: berufsspezifische Aufgabe (10 Prozent )
- Prüfungsbereich 5: WiSo (10 Prozent )
Die Prüfungszeit für die betriebliche Projektarbeit beträgt bei allen Berufen einschließlich der Erstellung der Dokumentation 40 Stunden (Ausnahme: Fachinformatiker/-in – Fachrichtung Anwendungsentwicklung 80 Stunden). In einem zweiten Teil präsentiert die zu prüfende Person diese Arbeit. Die Prüfungszeit für diesen zweiten Teil beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern. Beide Teile werden 50:50 gewichtet.