Zulassung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung wird vom Umschulungsträger unter Vorlage folgender Unterlagen zu den von der IHK vorgegebenen Anmeldefristen vorgenommen:
- Bescheinigung des Praktikumsbetriebes über das Betriebspraktikum
- Bescheinigung des Umschulungsträgers über die Teilnahme an der Maßnahme
- Angabe der Fehlzeiten
Zuzulassen ist, wer die Umschulungszeit zurückgelegt hat oder wessen Umschulungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungsbeginn endet.
Die Umschulung muss die berufliche Handlungsfähigkeit vermitteln. Fehlzeiten können deshalb zur Nichtzulassung führen. Die Inhalte und Anwesenheitszeiten sind in geeigneter Form nachzuweisen, beispielsweise durch Vorlage schriftlicher Ausbildungsnachweise (vgl. hierzu ‘Verfahren von Umschulungen’).
Örtlich zuständig für die Zulassung und Durchführung der Prüfung ist die IHK, in deren Bezirk die Umschulungsstätte liegt.
Die IHK-Prüfungen finden ausschließlich zu den festgelegten Terminen statt.
Bisherige Regelungen:
Alle früheren Fassungen von Umschulungsrichtlinien der IHK werden durch diese Richtlinie abgelöst. Vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung begonnene Maßnahmen werden nach der bisherigen Fassung zu Ende geführt.