Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
Ende 2016 trat das Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Bewachungsunternehmer als auch Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen müssen dabei vor allem folgende Punkte beachten:
- Bewachungsunternehmer müssen nun den Nachweis einer erfolgreich abgelegten IHK-Sachkundeprüfung erbringen. Die 80-stündige Unterrichtung der IHKs ist entfallen.
- Bewachungsunternehmer mit Gewerbeerlaubnis, die bereits vor dem 1. Dezember 2016 aktiv waren, müssen keinen Nachweis über eine erfolgreich abgelegte IHK-Sachkundeprüfung nachreichen.
- Die Bewachungserlaubnis für Unternehmer ist zu versagen, wenn ungeordnete Vermögensverhältnisse des Unternehmers vorliegen. Ebenso bei Unzuverlässigkeit der Gewerbetreibenden (i.d.R. nachgewiesen durch ein Führungszeugnis). Das Gesetz zählt hierfür Regelbeispiele auf.
- Die IHK-Sachkundeprüfung und die 40-stündige IHK Unterrichtung nach § 34 a Gewerbeordnung bleiben nach wie vor erhalten.
- Bewachungspersonal, das bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und Großveranstaltungen in leitender Funktion eingesetzt wird, muss den Nachweis einer erfolgreich abgelegten IHK-Sachkundeprüfung erbringen.
- Die Zuverlässigkeitsüberprüfung des Unternehmers und des Personals wird durch die zuständigen Behörden (i.d.R. das Ordnungsamt) alle fünf Jahre wiederholt.
- Zum 1. Juni 2019 wurde das Bewacherregister errichtet, in dem bundesweit Daten zu Bewachungsgewerbetreibenden und Bewachungspersonal erfasst werden.
Links und Downloads
- Bewacherregister (Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Mittelstand/gewerberecht-bewacherregister.html)
- Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften (Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/zweites-gesetz-aenderung-bewachungsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=4)
- § 34 a Gewerbeordnung (GewO) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34a.html)
- Bewachungsverordnung (BewachV) (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/bewachv_2019/BJNR069200019.html)
- Informationen und Termine zur Unterrichtung nach § 34a GewO (Nr. 949580)
- Informationen und Termine zur Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe (Nr. 949594)