Berufshaftpflichtmeldung nach § 34i GewO – Onlineverfahren
Als Versicherungsunternehmen müssen Sie die Beendigung oder Änderungen der Berufshaftpflichtversicherung oder der gleichwertigen Garantie von bei Ihnen versicherten Immobiliardarlehensvermittlern unverzüglich der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde melden. Dies ist über dieses Onlineverfahren. Alternativ ist die Einreichung per E-Mail möglich.