Sachkundeprüfung Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK
§ 34i der Gewerbeordnung regelt die Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler.
Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen?
Um gewerbsmäßig Immobiliardarlehen gemäß § 34 i GewO vermitteln zu dürfen, ist im Rahmen des Erlaubnisantrags die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dafür dient die Prüfung zum/zur geprüften Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, sofern keine anderweitige sogenannte gleichgestellte Berufsqualifikation vorhanden ist.
Wer ist von der praktischen Prüfung befreit?
Die praktische Prüfung muss nicht absolviert werden, wenn einer der nachfolgend genannten Punkte zutrifft:
- Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 (Versicherungsvermittlung), § 34d Abs. 2 GewO (Versicherungsberatung), § 34f Abs. 1 (Finanzanlagenvermittlung) oder § 34h Abs. 1 (Honorar-Finanzanlagenberatung) der Gewerbeordnung oder
- Sie haben die Sachkundeprüfung zum Versicherungsfachmann/-frau IHK erfolgreich abgelegt oder besitzen einen dieser nach § 27 der Versicherungsvermittlungsverordnung gleichgestellten Abschluss oder
- Sie haben die Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenfachmann/-frau IHK erfolgreich abgelegt (entweder als Finanzanlagenvermittler oder als Honorar-Finanzanlagenberater)
Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?
Die Prüfung umfasst grundsätzlich einen schriftlichen (150 Minuten) und einen praktischen (20 Minuten zuzüglich weiterer 20 Minuten Vorbereitungszeit) Prüfungsteil. Der praktische Prüfungsteil findet als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs statt. Vor dem Kundengespräch erhalten Sie eine Vorgabe zum Kundenberatungsgespräch (PDF), auf die Sie sich 20 Minuten vorbereiten können.
Die genauen Inhalte der Prüfung können dem Rahmenplan unter "Downloads" entnommen werden. Zum Üben stellt die DIHK-Bildungs-GmbH einen Online-Prüfungstest zur Verfügung.
Dauer und Anzahl der Aufgaben pro Sachgebiet
Themengebiet | Aufgaben | Minuten |
---|---|---|
Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung, rechtliche Grundlagen | 40 | 60 |
Finanzierung und Kreditprodukte | 60 | 90 |
Zulässige Hilfsmittel für die schriftliche Prüfung
Netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner
Bewertung
Alle Sachgebiete/geprüften Bereiche werden gesondert bewertet und müssen damit mit jeweils 50 Prozent bestanden werden.
Weitere Informationen
Ab 2025 bietet die IHK Rhein-Neckar die Sachkundeprüfung “Geprüfte/r Fachmann -/frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK” nicht mehr an. Interessierte können diese Prüfung unabhängig von ihrem Wohnort oder Gewerbesitz bei jeder IHK, die diese Prüfung im Angebot hat, ablegen.