Sachkundeprüfung Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK
§ 34f der Gewerbeordnung regelt die Sachkundeprüfung für die Vermittlung von Finanzanlagen.
Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen?
Um gewerbsmäßig Finanzanlagen gemäß § 34f GewO vermitteln oder Beratungen hierzu gegen Honorar gemäß § 34h GewO erbringen zu dürfen, ist im Rahmen des Erlaubnisantrags die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dafür dient die Prüfung zum/zur geprüften Finanzanlagenfachmann/-frau IHK, sofern keine anderweitige sogenannte gleichgestellte Berufsqualifikation vorhanden ist.
Wer ist von der praktischen Prüfung befreit?
Die praktische Prüfung muss nicht absolviert werden, wenn einer der nachfolgend genannten Punkte zutrifft:
Die Prüfung wird nur für den Teil offene Fonds abgelegt und
- Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsvermittlung), § 34d Abs. 2 GewO (Versicherungsberatung) oder
- Sie haben die Sachkundeprüfung zum Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK (vormals Versicherungsfachmann/-frau IHK) erfolgreich abgelegt oder
- Sie haben einen dem Sachkundenachweis nach § 27 VersVermV gleichgestellten Abschluss (Versicherungsfachmann/-frau BWV).
Auch bei einer späteren Ergänzungsprüfung muss der praktische Teil nicht erneut abgelegt werden, d. h. wenn Sie die Prüfung beispielsweise “nur” für offene Fonds ablegen und später geschlossene Fonds ergänzen möchten, genügt die Teilnahme am schriftlichen Prüfungsteil.
Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?
Die Prüfung umfasst grundsätzlich einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil. Die schriftliche Prüfung dauert je nach Umfang der gewählten Sparten bis zu 165 Minuten und findet überwiegend nach dem Multiple Choice-Prinzip statt. Die praktische Prüfung dauert ca. 20 Minuten zuzüglich Vorbereitungszeit und findet als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs statt. Vor dem Kundengespräch erhalten Sie eine Vorgabe zum Kundenberatungsgespräch.
Die genauen Inhalte der Prüfung können dem Rahmenplan unter “Links und Downloads” entnommen werden.
Zum Üben stellt die DIHK-Bildungs-GmbH einen Online-Prüfungstest zur Verfügung.
Die Prüfung ist nach Sparten von Produkten untergliedert. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei nach Investmentfonds (offene Fonds), geschlossenen Fonds und sonstigen Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (z. B. Genussrechte). Die Prüfung kann entsprechend der späteren Erlaubnisbeantragung auf einzelne Sparten eingeschränkt werden. Wenn Sie also beispielsweise beabsichtigen, ausschließlich offene Fonds zu vermitteln, müssen Sie die Prüfung nicht über die anderen beiden Sparten ablegen. Allerdings sind Sie dann auch auf diese Produkte eingeschränkt und müssten später ggf. eine neue Prüfung über weitere Sparten ablegen, wenn Sie Ihre Tätigkeit ausdehnen. Bei Unklarheiten, für welche Produkte Sie welchen Prüfungsteil ablegen müssen, wenden Sie sich bitte an die IHK.
Dauer und Anzahl der Aufgaben pro Sachgebiet
Themengebiet | Anzahl Aufgaben | Zeit |
---|---|---|
Allgemeiner Teil (Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten) | 20 | 30 Minuten |
Teilprüfung ”Investmentfonds” | 30 | 45 Minuten |
Pause | 20 Minuten | |
Teilprüfung “Geschlossene Fonds” | 30 | 45 Minuten |
Teilprüfung “Sonstige Vermögensanlagen” | 30 | 45 Minuten |
Zulässige Hilfsmittel für die schriftliche Prüfung
Netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner
Bewertung
Alle Sachgebiete/geprüften Bereiche werden gesondert bewertet und müssen damit mit jeweils 50 Prozent bestanden werden.
Wann findet die Sachkundeprüfung statt?
Prüfungstermin | Anmeldeschluss | Status |
---|---|---|
27. November 2024 | 28. Oktober 2024 | ausgebucht |
22. Januar 2025 | 20. Dezember 2024 | Anmeldung möglich |
26. März 2025 | 26. Februar 2025 | Anmeldung möglich |
25. Juni 2025 | 28. Mai 2025 | Anmeldung möglich |
Hinweis: Wir behalten uns vor, Termine mangels ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen.
Weitere Informationen
Die Sachkundeprüfung zum/zur "Geprüften Finanzanlagenfachmann/-frau IHK" besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Die praktischen Prüfungen finden in der Regel am selben Tag nach der schriftlichen Prüfung statt. Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt.
Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist die Zulassungsvoraussetzung für den praktischen Prüfungsteil. Die praktische Prüfung findet als Simulation eines Kundenberatungsgespräches statt. Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lösungen zu entwickeln und anzubieten.
Hinweis: Die Prüfung findet ausschließlich in Papierform statt.
Kosten
Die Anmeldung zu der Prüfung ist mit folgenden Gebühren verbunden: “Normale Prüfung”, d. h. schriftlicher und praktischer Teil:
- in einer Sparte 310,00 Euro
- in zwei Sparten 360,00 Euro
- in drei Sparten 410,00 Euro
Teilnahme nur am schriftlichen Teil der Prüfung (nur möglich bei Vorliegen oben genannter Kriterien oder bei einer Ergänzungsprüfung):
- in einer Sparte 210,00 Euro
- in zwei Sparten 260,00 Euro
- in drei Sparten 310,00 Euro
Prüfung nur im praktischen Teil (Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung): 170,00 Euro.
Bei Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Beginn der Prüfung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro, bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme an der Prüfung die volle Gebühr erhoben.
Links und Downloads
- Anmeldebogen Sachkundeprüfung § 34f GewO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 125 KB) (Nr. 3547810)
- Prüfungsordnung Finanzanlagenvermittler (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 151 KB) (Nr. 935962)
- Rahmenlehrplan Finanzanlagenvermittler (Link: https://www.dihk.de/resource/blob/32540/95a126d42f8713626471b265013c2221/rahmenplan-gepruefter-finanzanlagenfachmann-2020-data.pdf)
- Verordnung über Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/finvermv/)
- Inhalt der Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann/-frau (Nr. 945226)
- Seminaranbieter für Vorbereitungskurse (Nr. 939170)