Betriebsstätte in Indien

Bei der Niederlassungsform einer Betriebsstätte, auch unselbstständige Zweigniederlassung oder Branch Office genannt, sind Import und Export von Waren, Erbringung von Dienstleistungen und Forschungstätigkeiten erlaubt. Eine Produktionstätigkeit ist nicht erlaubt.
  • Genehmigung durch die Reserve Bank of India (RBI)
  • Zugelassene Geschäftstätigkeiten: Handel, Consulting, Forschung
  • Nicht zugelassene Geschäftstätigkeiten: Produktion
  • Volle Steuerpflicht in Indien (~ 43 Prozent)
  • Deutsche Muttergesellschaft haftet vollumfänglich
Bei längeren Projekten vor Ort geraten Unternehmen immer wieder unabsichtlich in die Gründung einer ungewollten Betriebsstätte. Um dies zu verhindern, können Sie für die Projektlaufzeit ein Projekt Büro in Indien gründen.