Montage- und Bauprojekte in Indien
Sie erbringen im Rahmen eines längerfristigen Projekts Dienstleistungen in Indien? Dabei gilt es einiges zu beachten.
Überschreitet Ihr Projekt die Dauer von 182 Tagen, unterstellen die indischen Finanzbehörden eine Betriebsstättengründung. Hier zählt nicht die Dauer des Einsatzes einzelner Mitarbeiter in Indien. Die Berechnung beginnt mit der Ankunft des ersten Mitarbeiters und endet mit Abreise des letzten Mitarbeiters aus Indien, nach Beendigung des Gesamtprojektes. Die Dauer des Projektes wird durchaus überwacht, so können die indischen Finanzbehörden anhand der Einträge in die Pässe der deutschen Mitarbeiter genau rekonstruieren, wie lange ein Projekt dauert.
Daher sollten Sie bei Projekten, die über einen Zeitraum von sechs Monaten hinausgehen, die Gründung eines Project Offices in Erwägung ziehen.
Visumspflicht
Für Indien besteht Visapflicht. Für Montage- und Bau-Projekte ist in der Regel ein Business Visum ausreichend, sofern der Antragsteller außerhalb Indiens (also von der deutschen Firma) ein Gehalt bezieht.
Weitere Informationen zu Business Visa sowie deren Beantragung erhalten Sie auf der Webseite der Indischen Botschaft in Berlin.
Weitere Informationen zu Business Visa sowie deren Beantragung erhalten Sie auf der Webseite der Indischen Botschaft in Berlin.