Ursprungsangabe Europäische Union oder konkretes Ursprungsland?
Wann kann die Bezeichnung Europäische Union verwendet werden und in welchen Fällen ist der Name eines spezifischen Mitgliedstaates erforderlich?
Präferenzieller Ursprung: immer Europäische Union
Die Angabe des präferenziellen Ursprungs auf Lieferantenerklärungen, Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1) oder Ursprungserklärungen kann nur Europäische Union lauten.
Die Angabe eines Mitgliedsstaats kann insbesondere auf Lieferantenerklärungen zusätzlich erfolgen, da nur die Europäische Union Handelsabkommen mit andere Staaten abschließen kann und nicht die einzelnen Mitgliedsstaaten.
Nichtpräferenzieller Ursprung: grundsätzlich beides möglich
Der Grundsatz gemäß Unionszollkodes ist die Angabe Europäische Union. In der Praxis wird häufiger der nicht präferenzielle Ursprung des jeweiligen Mitgliedsstaats genannt.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Ursprungsbezeichnung Europäische Union in einigen Ländern nicht anerkannt wird, wie beispielsweise in den USA, Südkorea oder Saudi-Arabien. In Großbritannien wird die Bezeichnung Europäische Union jedoch akzeptiert. Solange es im Ausland keine Probleme mit der Bezeichnung Europäische Union gibt, kann sie verwendet werden.
Der Ursprung des jeweiligen Mitgliedsstaats ist immer möglich.
Für Ursprungszeugnisse gilt: Wenn der Ursprung eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union genannt wird, ist diese Angabe mit dem Zusatz (Europäische Union) zu ergänzen. Beispiel: Frankreich (Europäische Union).
Außenhandelsstatistik: immer nationaler Ursprung
Für die Außenhandelsstatistik muss immer der nicht präferenzielle Ursprung angegeben werden, die Form ist durch das Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik vorgegeben: beispielsweise DE oder IT. Die Angabe EU ist nicht möglich.
Diese Vorgaben gelten für Intrastatmeldungen und Zollanmeldungen (ATLAS-Meldungen).