Energieeffizienzgesetz: Plattform für Abwärme ist online
Die Plattform für Abwärme bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BAFA) ist seit dem 15. April 2024 online und steht Nutzern ab sofort zur Registrierung und Dateneintragung bereit. Zudem wurde die Frist für die erstmalige Datenmeldung bis zum 1. Januar 2025 verlängert.
Verpflichtung zur Meldung der Abwärmedaten
Nach Paragraf 17 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sind alle Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden (GWh) verpflichtet, Informationen über ihre Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beim BAFA zu übermitteln, die dafür eine entsprechende Plattform zur Verfügung stellt. Die Informationen müssen jährlich bis 31. März übermittelt beziehungsweise bestätigt werden, und sind aktuell zu halten. Nach den Übergangsvorschriften aus Paragraf 20 EnEfG war die erstmalige Frist zur Übermittlung der Abwärmedaten bereits der 1. Januar 2024. Da weder die Verwaltung zum geforderten Zeitpunkt die Infrastruktur zur Verfügung stellen konnte noch für die Betriebe ausreichend Zeit zur Etablierung entsprechender Datenerhebungsprozesse bestand, wurde die Frist vorerst bis Mitte des Jahres 2024 verlängert.
Frist für erstmalige Datenmeldung bis 1. Januar 2025 verlängert
Mit dem Start der Abwärmeplattform zum 15. April 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die erstmalige Frist zur Übermittlung von Informationen auf den 1. Januar 2025 verschoben und in gleicher Weise auch die entsprechende Bußgeldbewehrung nach Paragraf 19 Absatz 1 Nummer 9 EnEfG ausgesetzt.
Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs
Plattform für Abwärme
Zu den konkreten Auskunfts- und Informationspflichten der betreffenden Unternehmen (2,5 Gigawattstunden pro Jahr) hat die BfEE ein Merkblatt veröffentlicht. Zudem wird ein technischer Leitfaden für die Anwendung des Portals für Abwärme bereitgestellt. Beide Publikationen können auf der Plattform für Abwärme abgerufen werden.
Hintergrund Energieeffizienzgesetz
Das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz (Energieeffizienzgesetz) legt Energieverbrauchseinsparziele für Bund, Länder und Kommunen fest. Darüber hinaus verpflichtet es Unternehmen zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen, zu Energieeffizienzmaßnahmen sowie zur umfassenden Abwärmenutzung. Dabei enthält es zahlreiche neue Berichts- und Offenlegungspflichten. Wir haben die wichtigsten Informationen zum Energieeffizienzgesetz für Sie zusammengefasst.
Nutzen Sie unseren kostenfreien Ressourceneffizienz-Check (KEFF+)! Unsere Experten setzen sich mit Ihnen in Verbindung.
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