Energieeffizienzgesetz: Neue Pflichten für Unternehmen

Das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG) ist seit 18. November 2023 in Kraft. Es soll die Vorgaben der überarbeiteten EU-Energieeffizienzrichtlinie umsetzen und den Energieverbrauch in Deutschland deutlich senken.

Verbindliche Energieeinsparziele

Es werden verbindliche End- und Primärenergieeinsparziele festgelegt, die sich an den Klimazielen der Bundesregierung orientieren.
Der Endenergieverbrauch soll
  • bis 2030 um 26,5 Prozent,
  • bis 2040 um 35 Prozent und
  • bis 2045 um 45 Prozent
gegenüber dem Jahr 2008 reduziert werden.
Der Primärenergieverbrauch soll
  • bis 2030 um 39,3 Prozent,
  • bis 2040 um 50 Prozent und
  • bis 2045 um 60 Prozent
gegenüber dem Jahr 2008 sinken.

Neue Pflichten für Unternehmen

Abhängig vom jährlichen Gesamtenergieverbrauch werden neue Pflichten für Unternehmen eingeführt.
Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden pro Jahr müssen innerhalb von 20 Monaten ein Energiemanagementsystem oder ein Umweltmanagementsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) einführen, ergänzende Anforderungen (detaillierte Abwärmeerfassung, technisch realisierbare Einspar- und Abwärmemaßnahmen) und eine Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN 17463 durchführen.
Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden müssen innerhalb von drei Jahren für alle als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen Umsetzungspläne entwickeln und veröffentlichen, die genauso wie wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht erfasste Maßnahmen durch Zertifizierer oder Energieauditoren zu bestätigen sind.

Rechenzentren (auch unternehmensintern)

Neu sind umfangreiche und weitgehende Energieeffizienzanforderungen sowie Berichtspflichten für bestehende sowie neue Rechenzentren sowie weitergehende Abwärmenutzungsanforderungen für neue Rechenzentren. Zudem müssen Rechenzentren ab nächstem Jahr 50 Prozent ihres Stromverbrauchs bilanziell durch ungeförderten Erneuerbaren-Energie (EE)-Strom decken, ab 2027 100 Prozent. Rechenzentren müssen einen jährlichen Energieeffizienzbericht.

Einsparverpflichtungen von Bund, Ländern und öffentlichen Stellen

Bund und Länder werden verpflichtet, ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährliche Endenergieeinsparungen von 45 TWh (Bund) und drei TWh (Länder) erbringen. Öffentliche Stellen (dazu zählen auch juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die mehrheitlich durch institutionelle Zuwendung von Bund/Land finanziert werden) mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch größer einem GWh sind bis zum Jahr 2045 zu jährlichen Endenergieeinsparungen von zwei Prozent verpflichtet und müssen bis Juni 2026 ein vereinfachtes Energiemanagementsystem bzw. ab drei GWh ein umfassendes Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder Umweltmanagementsystem (EMAS) einführen.
Das neue Energieeffizienzgesetz soll einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende leisten, indem es den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen senkt. Allerdings ist das Gesetz auch kritisch zu sehen, da es zu zusätzlichen Kosten, Bürokratie und Rechtsunsicherheit für die Unternehmen führen könnte. Zudem könnte es Zielkonflikte zu Wirtschaftsleistung, Flexibilität und Wirkungsgrad geben. Die IHK-Organisation hat sich daher für eine Anpassung der Ziele bei außer-gewöhnlichen und unerwarteten Entwicklungen sowie für mehr Motivation und Freiräume für die Erschließung weiterer Effizienzpotenziale eingesetzt.
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