Verpackungsgesetz: Registrierungspflichten
Seit dem 1. Juli 2022 besteht eine neue Registrierungspflicht für Erstverkehrbringer von allen mit Ware befüllten Verpackungen. Auch Letztvertreiber als Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Serviceverpackungen (z. B. To-Go-Becher, Pizzaschachtel, Brötchentüte etc.) sind zur Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) verpflichtet.